Zell (ZH)

Zell ZH erhöht den Verpflegungsbeitrag für Mitarbeitende

Gemeinde Zell ZH
Gemeinde Zell ZH

Region Wald,

Wie die Gemeinde Zell ZH berichtet, wird per 1. Januar 2023 der Betrag für Lunch-Checks auf 250 Franken pro Monat und Mitarbeiter erhöht.

Die Gemeinde Zell ZH.
Die Gemeinde Zell ZH. - Nau.ch / Simone Imhof

Gemäss Artikel 36 des Personalreglements stellt die Gemeinde Zell den Mitarbeitenden Lunch-Checks zu vergünstigten Konditionen zur Verfügung. Aktuell können bei einem Vollzeitpensum maximal für 1200 Franken pro Jahr, das heisst 100 Franken pro Monat bezogen werden (oder im Verhältnis des Beschäftigungsumfangs).

Die Hälfte des Betrags wird den Mitarbeitenden vom Lohn abgezogen. Die detaillierten Bestimmungen hat der Gemeinderat mit Beschluss-Nummer 238 vom 26. November 2020 im Reglement über die Abgabe von Lunch-Check-Karten geregelt, welches per 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt wurde. Die Nutzung des Verpflegungsbeitrages ist unter den Mitarbeitenden sehr beliebt. Zurzeit werden die Lunch-Checks von circa 30 Mitarbeitenden beansprucht.

Das kantonale Personalrecht regelt demgegenüber den Verpflegungsbeitrag mit Lunch-Checks laut Regierungsratsbeschluss Nummer 853/2015 abweichend und differenziert: Der jährliche Verpflegungsbeitrag beträgt bei einem Vollzeitpensum 3000 Franken pro Jahr beziehungsweise 250 Franken pro Monat.

Die Geschäftsleitung hat an ihrer Sitzung vom 14. Juni 2022 über eine allfällige Erhöhung des Verpflegungsbeitrages beraten. Sie beantragt dem Gemeinderat, den maximalen Verpflegungsbeitrag bei einem Vollzeitpensum auf 250 Franken pro Monat zu erhöhen.

Den Betrag können die Mitarbeiter frei wählen

Im Gegensatz zum kantonalen Personalrecht soll der Betrag jedoch frei wählbar sein und einmal jährlich angepasst werden können. Gemäss Berechnungen der Abteilung Finanzen wird eine entsprechende Erhöhung maximale Mehrkosten von rund 23'000 Franken pro Jahr auslösen.

Die Mehrkosten wurden im Budget 2023 bereits berücksichtigt. In der Folge hat der Gemeinderat der Erhöhung des Verpflegungsbeitrages auf maximal 250 Franken pro Monat und Mitarbeiter zugestimmt. Das revidierte Personalreglement und das revidierte Reglement über die Abgabe von Lunch-Check-Karten wurden genehmigt und per 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt.

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