Wie die Gemeinde Zell mitteilt, sind das Feuer und das Feuerwerk in Schlatt, Zell, Wila, Wildberg und Turbenthal seit dem 27. Juli 2022 verboten.
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Ein Feuer lodert (Symbolbild). - Pixabay
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Auf dem gesamten Gemeindegebiet der Politischen Gemeinden Schlatt, Zell, Wila, Wildberg und Turbenthal gilt seit dem 27. Juli 2022 ein generelles Feuerverbot, welches bis auf Widerruf dauert.

Es ist verboten, Feuer zu entfachen sowie brennendes oder glühendes Material wie Zigaretten, Zündhölzer et cetera wegzuwerfen. Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für befestigte, offizielle Feuerstellen, Gärten, Balkone sowie für Holz-, Kohle- oder Holzkohlefeuer und -grills.

Vom Feuerverbot ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills, sofern sie mit der nötigen Sorgfalt verwendet werden. Dies bedeutet, dass die Geräte in jedem Fall kippsicher und auf feuerfestem Untergrund aufgestellt sein müssen wie beispielsweise auf befestigen Plätzen. Es ist verboten, Feuerwerk wie Raketen, Vulkane et cetera abzufeuern oder Brauchtumsfeuer wie Höhenfeuer oder das 1. August-Feuer zu entfachen.

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