Wie die Gemeinde Weisslingen berichtet, können ab Mai 2022 Privat- und Familiengräber bis zu einhundert Jahre genutzt werden.
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Ein Kreuz auf einem Grab. (Symbolbild) - dpa
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Mit dieser Teilrevision trägt der Gemeinderat dem längeren Bestand von Familiengräbern und von Urnenbestattungen Rechnung. In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass aus der Bevölkerung das Bedürfnis besteht, dass Privatgräber, insbesondere Familiengräber länger als 50 Jahre benutzt werden dürfen.

Ein Vergleich mit den umliegenden Gemeinden hat zudem gezeigt, dass dort Privatgräber eine Nutzungsdauer von 100 Jahren gewährt werden kann. Zudem sollen auf Privatgräbern nebst Erdbestattungen auch Urnenbeisetzungen möglich sein.

Der Gemeinderat hat aufgrund der geänderten Bedürfnisse die entsprechenden Anpassungen vollzogen. Damit einhergehend werden auch die Grabgebühren angepasst. Die Verordnung ist auf der Webseite der Gemeinde in der Systematischen Rechtssammlung zu finden.

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