Wie die Gemeinde Turbenthal berichtet, kam es zur Festsetzung von Tempo 30 in den Ortsteilen «Turbenthal Ost» und «Turbenthal West».
Das Ortsschild von Turbenthal.
Das Ortsschild von Turbenthal. - Nau.ch / Simone Imhof
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Der Gemeinderat Turbenthal hat an der Gemeinderatssitzung vom 22. November 2022 gestützt auf § 15 Absatz 2 des Strassengesetzes beschlossen, das Strassenprojekt Einführung von Tempo 30 im Ortsteil «Turbenthal Ost» gemäss Massnahmenplan vom 9. Dezember 2021 und im Ortsteil «Turbenthal West» gemäss Massnahmenplan vom 15. September 2022 zu genehmigen.

Mit der Festsetzung wird im Sinne der Erwägungen über die eingegangenen Einsprachen entschieden.

Die Pläne und der Festsetzungsbeschluss liegen während der Auflagefrist bei der Abteilung Tiefbau und Werke zur Einsicht auf.

Einsprachen können innert 30 Tagen eingereicht werden

Gegen den Beschluss kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich per Briefpost bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden.

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen.

Ablauf der Frist ist am 17. Januar 2023.

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