Turbenthal

Turbenthal gibt Hinweise für eine reibungslose Schneeräumung

Nau.ch Lokal
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Region Wald,

Wie die Gemeinde Turbenthal berichtet, dürfen Fahrzeuge in den Wintermonaten nur auf markierten Parkfeldern abgestellt werden.

Turbenthal Dorf.
Turbenthal Dorf. - Nau.ch / Simone Imhof

Der Winter naht. Die Verantwortlichen für den Winterdienst haben sich vorbereitet, um in den Wintermonaten 2022/23 die gemeindeeigenen Gehwege und Strassen für die Benutzer in möglichst gutem Zustand zu halten.

Entlang von Kantonsstrassen führt das Personal des kantonalen Unterhaltsbezirks 9 den Winterdienst aus.

Für die Gemeindestrassen sind die Gemeindearbeiter sowie verschiedene durch die Gemeinde beauftragte Unternehmer verantwortlich.

Die Schneeräumung erfolgt in der Regel hauptsächlich in den frühen Morgenstunden.

Auf Strassen und Wegen abgestellte Fahrzeuge behindern den Winterdienst

Auf öffentlichen Strassen und Plätzen nicht ordnungsgemäss parkierte Motorfahrzeuge behindern den Winterdienst.

Es besteht zudem die Gefahr der Beschädigung durch Pfadschlitten und andere Winterdienstgeräte.

Um einen reibungslosen Ablauf der Räumungsarbeiten zu ermöglichen, werden die Einwohner gebeten, ihre Fahrzeuge nicht auf den Gehwegflächen, im Parkverbot sowie ausserhalb der markierten Parkfelder abzustellen.

Die Gemeindeverwaltung lehnt jede Haftung für Schäden ab, die beim Schneepflügen oder beim Salzstreuen an nicht ordnungsgemäss parkierten Fahrzeugen entstehen.

Private Hauszufahrten sind von den Grundeigentümern zu räumen

Um den reibungslosen Winterdienst zu garantieren, ist die Gemeinde auf das Verständnis und die Rücksicht der Bevölkerung angewiesen.

Schneemaden vor privaten Einfahrten sind nicht zu vermeiden, und die Einwohner werden gebeten, dies der Gemeinde nicht anzuzeigen.

Die Schneeräumung und Glatteisbekämpfung auf privaten Haus- und Garagenzufahrten ist Sache der Grundeigentümer oder Mieter der betreffenden Objekte.

Das Personal der Gemeindeverwaltung kann für diese Arbeiten nicht beansprucht werden.

Schnee nicht auf öffentlichen Grund oder in Strassenschächte schieben

Es ist nicht gestattet, den von Privatgrundstücken weggeräumten Schnee auf öffentlichen Grund abzulagern.

Ohne Bewilligung dürfen Schnee und Eis nicht in Strassenschächte, Kanäle oder öffentliche Gewässer geworfen werden.

Es findet ein reduzierter Winterdienst statt

Mit der Schneeräumung gemäss dem gültigen Winterdienstkonzept wurden bisher gute Erfahrungen gemacht.

So unterliegen nicht alle Strassen und Trottoirs der Schwarzräumung.

Gesalzen werden darum nur die Sammelstrassen, wichtige Quartierstrassen, Strassen im Netz der öffentlichen Verkehrsmittel oder mit gefährlichen Steigungen sowie ausgesprochene Gefahrenstellen.

Diese Massnahmen tragen dazu bei, die Belastung der Gewässer mit Schadstoffen zu verringern.

Autos wintergerecht ausrüsten und Fahrweise anpassen

Die Benutzer des Verkehrsnetzes können beim abgestuften Winterdienst nicht selbstverständlich davon ausgehen, dass die Gemeindestrassen, Trottoirs und Wege stets frei von Schnee- oder Eisglätte sind.

Alle Verkehrsteilnehmenden werden deshalb ersucht, die Fahrweise, die Ausrüstung und das Verhalten den herrschenden winterlichen Verhältnissen anzupassen.

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