Wie die Gemeinde Fischenthal angibt, liegt der Fokus beim Budget für das Jahr 2025 auf einer präzisen Budgetierung und der Notwendigkeit der geplanten Projekte.
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Schweizer Franken. (Symbolbild) - dpa
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Die Jahresrechnung 2023 ist abgeschlossen.

Das Resultat fiel mit einem hohen Ertragsüberschuss von gut drei Millionen Franken zum wiederholten Mal sehr erfreulich und auch sehr viel besser aus als budgetiert.

Das deutlich bessere Abschneiden ist auf eine Vielzahl einzelner Ursachen zurückzuführen.

Geringere Ausgaben als budgetiert in verschiedenen Bereichen

Dazu beigetragen haben einerseits Mehrerträge im Bereich Finanzen und Steuern in der Höhe von rund 600'000 Franken.

Andererseits ist das bessere Rechnungsergebnis auch eine Folge von etlichen Aufwandspositionen, bei welchen die effektiven Ausgaben deutlich geringer ausfielen, als sie budgetiert waren.

In der Investitionsrechnung fielen unter anderem infolge etlicher Verschiebungen von Projekten gegenüber der ursprünglichen Planung die Nettoinvestitionen um gut 3,3 Millionen Franken tiefer aus als budgetiert.

Dies ist natürlich positiv.

Präzise Budgetierung anstreben

Grundsätzlich ist jedoch eine möglichst genaue Budgetierung anzustreben, da ansonsten die Gefahr besteht, dass aufgrund eines zu hohen Steuerfusses zu viele Steuern bezogen werden.

Ein deutlich geringeres Investitionsvolumen als budgetiert kann ausserdem dazu führen, dass zum Beispiel zu viel liquide Mittel bereitgestellt werden.

Wiederholt deutliche positive Abweichungen der Rechnung vom Budget kann den Eindruck erwecken, dass bei der Budgetierung grundsätzlich zu viele Reserven eingeplant werden.

Keine Übernahme von Vorjahresbudgets

Mit Beschluss vom 16. April 2024 hat der Gemeinderat allgemeine Richtlinien zum Budget 2025 erlassen.

So ist unter anderem bei der Budgetierung der Erfolgsrechnung auf die Eins-zu-Eins-Übernahme von Budgetpositionen aus dem Vorjahr zu verzichten und das Budget von Grund auf neu zu erstellen.

Dabei sollen jedoch auch Erkenntnisse aus der Jahresrechnung 2023 und aus dem laufenden Rechnungsjahr berücksichtigt werden.

Kritische Überprüfung aller Budgetpositionen

Ausserdem sind sämtliche Budgetpositionen (Ausgaben und Einnahmen) beziehungsweise Dienstleistungen durch die Ressortvorstehenden und Abteilungsleitungen kritisch zu hinterfragen und auf ihre Notwendigkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit hin zu prüfen.

Es muss zwingend in allen Abteilungen und Bereichen darauf verzichtet werden, Reserven zu budgetieren.

Bei der Budgetierung der Investitionsrechnung wiederum sind nur Investitionen und Projekte zu budgetieren, wenn die Umsetzung im Jahr 2025 realistisch ist.

Fokus auf zwingend notwendige Projekte

Es sind grundsätzlich nur zwingend notwendige Projekte zu planen und die Notwendigkeit ist entsprechend zu begründen.

Nur aus einer langfristigen Unterhaltsplanung hervorgehende Erneuerungsunterhaltsprojekte sind in die Investitionsplanung aufzunehmen.

Die Verwaltungsabteilungen werden diese Richtlinien zusammen mit den Ressortverantwortlichen beim anstehenden Budgetprozess umsetzen.

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