Wie die Gemeinde Fischenthal angibt, wurde eine fehlerhafte Übernahme der Anlagen aus dem Restatement festgestellt. Der Gemeinderat verzichtet auf Korrektur.
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Eine Person stempelt ein Dokument. (Symbolbild) - Keystone
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Im Zuge der Reorganisation der Gemeindeverwaltung wurde auch geprüft, ob bei der Einführung des Harmonisierten Rechnungsmodells HRM2 die Anlagenbuchhaltung gemäss den Vorgaben aufgebaut worden war.

Aus diesem Grund wurde die Revisionsstelle der Politischen Gemeinde Fischenthal, die Revisionsgesellschaft Baumgartner & Wüst GmbH, Brüttisellen, mit einer Spezialprüfung beauftragt.

Im Sinne von Paragraf 143 des Gemeindegesetzes (GG) prüfte die Revisionsstelle ausgewählte Prüfpunkte im Bereich der Anlagenbuchhaltung und erstattete dem Gemeinderat Bericht zum Prüfergebnis.

Gemeinderat verzichtet auf Korrektur der Anlagenbuchhaltung

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 14. Mai 2024 den Bericht der Revisionsstelle Baumgartner & Wüst GmbH, Brüttisellen, betreffend die Spezialprüfung der Anlagenbuchhaltung vom 23. Oktober 2023 zur Kenntnis genommen.

Er hat ausserdem beschlossen, auf eine Korrektur der Anlagenbuchhaltung hinsichtlich der festgestellten fehlerhaften Übernahme der Anlagen aus dem Restatement zu verzichten.

Unwesentlicher Einfluss der fehlerhaften Anlagen

Die Prüfung hat gezeigt, dass die fehlerhaft aus dem Restatement übernommenen Anlagen nur einen unwesentlichen Einfluss auf die Rechnungsergebnisse der Gemeinde Fischenthal haben respektive auch zukünftig haben werden.

Eine Korrektur der Anlagenbuchhaltung wäre voraussichtlich auch sehr zeit- wie auch kostenintensiv.

Ausserdem wurde die Abteilung Finanzen angewiesen, gemäss der Empfehlung der Revisionsstelle zu prüfen, ob die bereits abgeschriebenen Anlagen noch in Betrieb sind oder ausgebucht werden müssen.

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