Wie die Gemeinde Wildberg informiert, hat der Gemeinderat die Initiative «Neubau Mehrzweckhalle Wildberg» für gültig erklärt.
Die Ortseinfahrt in Richtung der Gemeinde Wildberg im Bezirk Pfäffikon ZH.
Die Ortseinfahrt in Richtung der Gemeinde Wildberg im Bezirk Pfäffikon ZH. - Nau.ch / Simone Imhof
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23 Einwohner haben die Initiative «Neubau Mehrzweckhalle Wildberg» eingereicht, mit folgender Begründung: «Die alte Mehrzweckhalle ist bald 60 Jahre alt.

Vieles wurde die letzten Jahre nur notdürftig repariert oder gar ausser Betrieb genommen.

Die Küche zum Beispiel kann nicht mehr als solche genutzt werden. Die Bestuhlung ist ebenfalls reparaturbedürftig und müsste bald ersetzt werden.

Die Bühne und die ganze Beleuchtungs- und Tontechnik ist veraltet und aus sicherheitsrelevanten Gründen nicht mehr vorhanden.»

Der Platz in den Geräteräumen reicht nicht aus

«Die sanitären Anlagen entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen.

In den Duschen besteht zum Beispiel seit Jahren ein Problem mit dem warmen Wasser und die Garderoben sind viel zu klein.

Das Volumen der Turngeräte unserer aktiven Riegen hat in den letzten Jahren stark zugenommen.

Der Platz in den Geräteräumen reicht schon länger nicht mehr aus, sodass Geräte unter anderem in der Küche und im Bühneneingang gelagert werden müssen.»

Eine grosse Unfallgefahr

«Im Weiteren entspricht die Halle in vielen Dingen nicht mehr den heutigen turnerischen Ansprüchen.

Die Hallenhöhe mit den alten Aufhängevorrichtungen bergen bei Schaukelringturnern eine grosse Unfallgefahr.

Das hohe Niveau der Turner hat zur Folge, dass sie mit den Füssen die Decke touchieren.»

Die Belegung der Turnhalle hat keinen Spielraum mehr

«Der ‹neue› Hallenboden ist auch schon bald wieder 30 Jahre alt und müsste in nächster Zeit ersetzt werden. Die jetzige Belegung der Turnhalle hat keinen Spielraum mehr.

Mit einer neuen grösseren Mehrzweckhalle könnte dem entgegengewirkt werden und die Trainingsmöglichkeiten ausgebaut und verbessert werden und ebenfalls Platz für andere Sportvereine und die Bevölkerung von Wildberg geschaffen werden.»

Die Initiative wird für gültig erklärt

Gemäss § 150 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) vom 1. September 2003 hat die Gemeinde innert drei Monaten seit Einreichung der Initiative eine Gültigkeitsprüfung vorzunehmen.

Der Gemeinderat beschliesst an der Gemeindesitzung vom 9. Mai 2023, die Initiative «Neubau Mehrzweckhalle Wildberg» in formeller und inhaltlicher Hinsicht für gültig zu erklären.

Die Gemeinderatskanzlei wird mit der amtlichen Publikation sowie der Veröffentlichung des Gemeinderatsbeschlusses auf der Gemeindewebseite beauftragt.

Gegen diesen Beschluss kann beim Bezirksrat Pfäffikon wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert fünf Tagen, vom Tag nach der Publikation angerechnet, schriftlich Rekurs erhoben werden.

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