

Region Wald
Feuerwerk-Hinweise der Gemeinde Wald
Anlässlich der 1. Augustfeier weist die Gemeinde Wald hin auf Rücksichtnahme für Tiere und vorsichtigem Umgang mit Feuerwerkskörpern.

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Wie die Gemeinde Wald mitteilt, gilt Vorsicht und Rücksichtnahme am 01. August im Umgang mit Feuerwerkskörpern. Das Feuerwerk ist nur am 01. August gestattet. Die detaillierten Hinweise sind auf Homepage der Gemeinde abzurufen.
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