Die Gemeindeversammlung steht an
Neben der Abnahme der Jahresrechnung 2018 und vier Einbürgerungsgesuchen weist die Traktandenliste der Walder Gemeindeversammlung vom 25. Juni sechs Sachgeschäfte auf

Finanzieller Mittelausgleich infolge altersbedingter Mehrferien
Mit dem Schuljahr 2017/2018 ist für die Lehrerinnen und Lehrer im Kanton Zürich der neu definierte Berufsauftrag eingeführt worden. Ihr Arbeitspensum wird seither im Rahmen einer Jahresarbeitszeit festgelegt, wobei eine 100 %-Anstellung auf einer 42-Stunden-Woche basiert. Bis zum Schuljahr 2016/2017 erhielten alle Lehrpersonen ab dem 57. Altersjahr eine altersbedingte Pensenreduktion (Altersentlastung) von zwei Wochenlektionen, die von anderen Lehrpersonen übernommen werden mussten. Mit dem neuen Berufsauftrag einher gingen der Verzicht auf die Altersentlastung und eine neue Ferienregelung, die nun derjenigen für das übrige Staatspersonal entspricht:
Ab vollendetem 21. Altersjahr: 4 Wochen Ferien
Ab vollendetem 50. Altersjahr: 5 Wochen Ferien
Ab vollendetem 60. Altersjahr: 6 Wochen Ferien
Aufgrund des erhöhten Ferienanspruchs von älteren Lehrpersonen steht einer Schule gesamthaft weniger Arbeitszeit in den Tätigkeitsbereichen Schule, Zusammenarbeit und Weiterbildung zur Verfügung – der Tätigkeitsbereich Unterricht ist auf jeden Fall abzudecken. Die Gemeinde kann die fehlenden Ressourcen mit kommunalen Pensen ausgleichen, die der Schulleitung zur Vergabe an die Lehrpersonen zur Verfügung gestellt werden. So können beispielsweise Beschäftigungsgrade erhöht werden, wenn Lehrpersonen infolge ihres geringen Pensums nicht an allen internen Weiterbildungen – unter anderem zur Schulentwicklung – teilnehmen können. Das seinerzeitige System «altersbedingte Pensenreduktion» verursachte Kosten von zirka 200'000, dasjenige der «altersbedingten Mehrferien» zirka 130'000 Franken pro Schuljahr. Im Sinne der Qualitätssicherung an der Schule Wald ZH beantragen Schulpflege und Gemeinderat, den finanziellen Mittelausgleich ab dem Schuljahr 2019/2020 zu gewähren.