Wie die Gemeinde Fischenthal berichtet, ist die Steuererklärung 2022 bis zum 31. März 2023 einzureichen. Eine Fristverlängerung ist möglich.
Steuererklärung. (Symbolbild)
Steuererklärung. (Symbolbild) - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Die Steuererklärung ist bis zum 31. März 2023 einzureichen.

Sollte es nicht möglich sein, die Steuererklärung fristgerecht einzureichen, kann man vor Ablauf der Frist beim Gemeindesteueramt ein schriftliches Gesuch um Fristverlängerung stellen.

Eine Fristerstreckung zur Abgabe der Steuererklärung kann auch online beantragt werden. Dies geht über die Gemeindewebseite von Fischenthal.

Die bereits bewilligte Frist sowie die nötigen Angaben für das Fristerstreckungsgesuch (Register-Nummer, Passwort, et cetera) finden sich auf der ersten Seite der Steuererklärung.

Fehlende Formulare können nachbestellt werden

Es soll rechtzeitig überprüft werden, ob sämtliche benötigte Hilfsformulare da sind.

Falls ein Formular fehlt, kann dieses unter der Webseite des Steueramts Zürich bezogen werden oder man wendet sich an die Abteilung Steuern.

Bei Fragen steht die Abteilung Steuern der Gemeindeverwaltung telefonisch zur Verfügung.

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