Richterswil

Wechsel amtliches Publikationsorgan in Richterswil

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Region Wädenswil,

Wie die Gemeinde Richterswil mitteilt, hat der Gemeinderat entschieden, für amtliche Publikationen ab 1. Juli 2022 das Digitale Amtsblatt Schweiz zu verwenden.

Die Gemeinde Richterswil ZH.
Die Gemeinde Richterswil ZH. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Die Gemeinde Richterswil berichtet, dass am Freitag, 1. Juli 2022, das Digitale Amtsblatt Schweiz die Zürichsee-Zeitung als amtliches Publikationsorgan ablöst. Mit Beschluss vom 14. Februar 2022 hat der Gemeinderat Richterswil entschieden, für amtliche Publikationen ab 1. Juli 2022 das Digitale Amtsblatt Schweiz (DAS) zu verwenden.

Das Digitale Amtsblatt Schweiz basiert auf der Lösung für amtliche Publikationen, mit der unter anderem auch Meldungen im Amtsblatt des Kantons Zürich sowie im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht werden. Baugesuche und Mitteilungen der Werke und so weiter werden bereits heute rechtsgültig im Amtsblattportal publiziert.

Ab 1. Juli 2022 werden dort auch sämtliche Meldungen wie Todesanzeigen, Wahlergebnisse, dauernde Verkehrsanordnungen und so weiter einsehbar sein. Todesfälle und Baugesuche erscheinen weiterhin auch in der Zürichsee-Zeitung. Für die restlichen Meldungen gilt eine Mindestübergangsfrist bis 31. Dezember 2022.

Bei Fragen zum Wechsel des amtlichen Publikationsorgans, zur Einrichtung eines Abos oder anderen Anliegen stehen die Mitarbeitenden der Präsidialabteilung per E-Mail oder telefonisch zur Verfügung.

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