Wie die Gemeinde Baltschieder angibt, werden zu der zugeteilten Fruchtfolgeflächen in der Landwirtschaftszone zwei juristische Abklärungen gemacht.
Justitia
Eine Statue der Justitia. - dpa
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Die Parzellen, welche sich gemäss dem gültigen Zonennutzungsplan aus dem Jahr 1994 in der landwirtschaftlichen Zone zwei im Westen von Baltschieder befinden, sind im Sachplan 2019 des Bundes erstmals als Fruchtfolgeflächen ausgewiesen worden. Gemäss dem aktuell gültigen Zonennutzungsplan wurde die landwirtschaftliche Zone zwei im Jahre 1994 explizit nicht den Fruchtfolgeflächen zugeordnet.

Diese erscheinen 2019 erstmals im Sachplan des Bundes. Sämtlichen befragten Gemeinderäten und Gemeindepräsidenten war die Aufnahme dieser Böden in die Fruchtfolgeflächen nicht bekannt.

Die Gemeinden wurden nicht direkt über eine mögliche öffentliche Auflage informiert, respektive es fand auch keine öffentliche Auflage bei den einzelnen Gemeinden statt.

Ein Schreiben an die Kantone

Die Kantone wurden mit einem Schreiben vom Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation über die öffentliche Mitwirkung zur Auflage des Sachplans informiert. Für die Gemeinden haben stellvertretend der Schweizerische Gemeindeverband und die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Bergkantone an der öffentlichen Mitwirkung teilgenommen.

Abklärungen durch den Kanton haben ergeben, dass die landwirtschaftliche Zone zwei bereits 1994 den Fruchtfolgeflächen zugeteilt wurden. Abklärungen durch das Raumplanungsbüro Plan A+ haben ergeben, dass die landwirtschaftliche Zone zwei im Jahre 2019 den Fruchtfolgeflächen zugeordnet wurde.

Die beiden Abklärungen widersprechen sich. Die Thematik mit den Fruchtfolgeflächen ist für die Raumplanung von grosser Bedeutung.

Vergabe der Leistungen zur juristischen Abklärung

Da aus dem oben beschriebenen Sachverhalt keine Klarheit zu dieser Thematik besteht, beschliesst der Gemeinderat, zu diesem Thema juristische Abklärungen zu machen, damit herausgefunden werden kann, zu welchem Zeitpunkt die landwirtschaftliche Zone zwei im Westen von Baltschieder den Fruchtfolgeflächen zugeordnet wurden und ob diese Eintragung rechtlich korrekt abgelaufen ist.

Der Gemeinderat beschliesst, eine freihändige Vergabe der Leistungen zum Offertpreis von 5000 Franken inklusive Mehrwertsteuer an die Anwaltskanzlei WKlaw Rechtsanwälte AG in Visp zu vergeben. Der Vizepräsident Fabian Williner trat bei diesem Traktandum infolge Befangenheit in den Ausstand.

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