Saas-Balen: Beiträge an den Besamungskosten von Grossvieh

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Wie die Gemeinde Saas-Balen informiert, haben die Landwirte 2022 die Möglichkeit, von der Beteiligung an den Besamungskosten von Grossvieh Gebrauch zu machen.

Kuh Schlachter
Eine Kuh blickt in die Kamera. (Symbolbild) - Pixabay

Die Gemeinde Saas-Balen beteiligt sich an den Besamungskosten von Grossvieh. Die auf Gemeindegebiet wohnhaften Landwirte haben die Möglichkeit, von dieser Beteiligung Gebrauch zu machen, und zwar zu folgenden Konditionen: pro künstliche Besamung 30 Franken Entschädigung.

Maximal werden fünf Besamungsversuche für das gleiche Tier pro Kalenderjahr angerechnet. Die Bestandskarte (inklusiv Quittungen der Besamungen) wird jährlich auf der Gemeindekanzlei abgegeben, spätestens bis Ende Januar (Bestandskarte 2021 – Abgabe bis spätestens 31. Januar 2022).

Für später eingereichte Quittungen oder für frühere Jahre werden keine Entschädigungen mehr bezahlt.

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