Lalden führt die Volksabstimmungen durch
Wie die Gemeinde Lalden berichtet, finden am Sonntag, den 28. November 2021 in der Gemeinde die eidgenössischen und kantonalen Volksabstimmungen statt.

Am Sonntag, den 28. November 2021, findet in Lalden die Urversammlung zur eidgenössischen und kantonalen Volksabstimmung statt. Als Vorlage zu den eidgenössischen Abstimmungen kommen die Volksinitiative vom 7. November 2017 «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» sowie die Volksinitiative vom 26. August 2019 «Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren (Justiz-Initiative)».
Ebenfalls steht zur eidgenössischen Abstimmung die Änderung vom 19. März 2021 des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz), welches sich auf Härtefälle, Arbeitslosenversicherung, familienergänzende Kinderbetreuung, Kulturschaffende und Veranstaltungen bezieht. Zur kantonalen Abstimmung kommt die Volksinitiative vom 23. September 2021 «Für einen Kanton Wallis ohne Grossraubtiere».
Zum Urnengang ist das zugestellte Stimmmaterial mitzubringen
Die Öffnungszeiten der Urne im Gemeindebüro sind am Donnerstag, dem 25. November 2021, von 9 bis 12 Uhr sowie am Freitag, dem 26. November 2021, von 14 bis 17 Uhr. Die Öffnungszeiten der Urne im Gemeindesaal sind am Sonntag, dem 28. November, von 9.30 bis 10.30 Uhr. Wer am Sonntag persönlich an der Urne im Stimmlokal abstimmen möchte, muss das gesamte nach Hause zugestellte Stimmmaterial (Rücksendungsblatt, Stimmkuvert und Stimmzettel) mitnehmen. Das Rücksendungsblatt gilt als Stimmkarte und muss an der Urne vorgewiesen werden.
Das Stimmregister ist nachgeführt und kann auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden. Einsprachen sind an den Gemeinderat zu richten. Es ist zu beachten, dass die Stimmabgabe nur mit der Unterschrift auf dem Rücksendungsblatt und dem Aufkleben der bereits zugestellten Klebeetiketten gültig ist.