Wie die Gemeinde Ferden berichtet, gilt das allgemeine Feuerverbot seit 20. Juli 2023 im ganzen Kanton Wallis, um der hohen Brandgefahr vorzubeugen.
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Ein Feuer in einem Wald. (Symbolbild) - Pixabay
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Aufgrund einer sehr hohen Brandgefahr verhängt der Vorsteher des «Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport» (DSIS), Frédéric Favre, ab Donnerstag, 20. Juli 2023, ein allgemeines Feuerverbot im Freien.

Diese Entscheidung betrifft auch das Abfeuern von Feuerwerkskörpern. Die Bevölkerung wird gebeten, sich strikt an die Anweisungen der Gemeindebehörden zu halten.

Seit Mitte Mai 2023 leidet das Wallis unter einem Mangel an Niederschlägen. Hinzu kommen sehr hohe Temperaturen und ein relativ starker Wind, die die Böden austrocknen.

Abgesehen von einigen Schauern sind laut «MeteoSchweiz» in den nächsten Tagen zudem kaum Niederschläge zu erwarten.

Auch am Nationalfeiertag ist das Abfeuern von Feuerwerkskörpern verboten

Infolgedessen erreicht die allgemeine Brandgefahr im Wallis eine sehr hohe Stufe, insbesondere in Wäldern, Wiesen, Gestrüpp, Ödland und so weiter.

Die Waldbrandgefahr ist in den letzten Monaten stark angestiegen.

Der Vorsteher des «Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS)», hat deshalb ein generelles Feuerverbot im Freien, mit Wirkung ab Donnerstag, 20. Juli 2023, für das gesamte Kantonsgebiet beschlossen.

Dieses Verbot gilt ebenfalls für das Abfeuern von Feuerwerkskörpern, auch am Nationalfeiertag.

Die Anweisungen der Gemeindebehörden sind strikt zu befolgen

Das Grillen ist jedoch in privaten Bereichen und unter der Verantwortung desjenigen, der den Grill betreibt, erlaubt, solange die Grill-Installation auf einer nicht brennbaren Unterlage (Betonsockel, Steinplatte) und in sicherer Entfernung von brennbarer Vegetation und Waldflächen aufgestellt wird.

Die Bevölkerung wird gebeten, die Anweisungen der Gemeindebehörden strikt zu befolgen und alles zu unternehmen, um Wälder, Wiesen, Maiensässe und Siedlungsgebiete vor Bränden zu bewahren.

Die bislang von der Kantonspolizei erteilten Genehmigungen für den Verkauf und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern werden widerrufen.

Die Gemeinden sind gemäss geltender gesetzlicher Grundlagen auf ihrem Territorium verantwortlich für die Durchsetzung dieser Massnahmen.

Im Brandfall muss alarmiert, gerettet und gelöscht werden

Die offiziellen Kontrollorgane werden den zuständigen Behörden jegliche Widerhandlungen anzeigen.

Eine Entspannung der Lage ist erst nach einer intensiven Regenperiode von mindestens drei Tagen mit mehr als 30 Millimeter pro Quadratmeter zu erwarten.

Kurze Regenschauer und Gewitter vermögen die gefährliche Situation nicht zu entschärfen. Bei einer wesentlichen Veränderung der Lage werden neue Massnahmen getroffen und mitgeteilt.

Bricht ein Feuer aus, muss nach dem Grundsatz im Brandfall gehandelt werden, alarmieren unter 118, retten und löschen.

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