Wie die Gemeinde Eggerberg bekannt gibt, infolge einer Beschädigung des Rechens und des Einlaufs funktioniert die Fassung der Laldneri nicht mehr einwandfrei.
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Ein Bach. (Symbolbild) - Pixabay
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Wie bereits an der Urversammlung vom 25. November 2022 informiert, funktioniert die Fassung der Laldneri nicht mehr einwandfrei, weil der Rechen und Einlauf beschädigt sind.

Zurzeit handelt es sich um ein Provisorium. Zudem ist die Fassung wasserbautechnisch sehr schlecht gelegen.

Neu will man die Laldneri bei der Fassung Undra speisen. Dies bedingt einige eingreifende Umbauarbeiten.

Der Baubeginn war ursprünglich im März 2023 vorgesehen.

Bei der Undra soll neuer Schacht erstellt werden

Im April und Mai 2023 wollte man den neuen Schacht bei der Undra erstellen, um das Wasser zur alten Fassung Laldneri abzuschlagen.

Die definitive Inbetriebnahme sollte am 1. Juni 2023 erfolgen.

Inzwischen ist die öffentliche Auflage erfolgt. Es gingen keine Einsprachen ein.

Bei der Kantonalen Vernehmlassung waren die Rückmeldung bis auf die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere positiv.

Einigungsverhandlung bezüglich Zusatzdokumenten

Die Dienststelle verlangte eine Reihe von Zusatzdokumenten. Das Meliorationsamt war bezüglich diesen Zusatzdokumenten nicht der gleichen Ansicht.

Deshalb findet diesbezüglich eine Einigungsverhandlung statt.

Ohne eine positive Rückmeldung seitens der DJFW wird die DUW der Gemeinde keine Entnahmebewilligung für Entnahme des zusätzlichen Wassers aus der Undrafassung erteilen.

Unterhaltskosten werden aufgeteilt

Der unvorhergesehene Zeitaufwand hat zur Folge, dass die Projektgenehmigung und der Subventionsentscheid durch den Staatsrat erst im April 2023 erteilt werden kann.

Somit kann mit den Bauarbeiten nicht wie geplant im Frühjahr, sondern erst im Herbst 2023 begonnen werden.

Gesamthaft sind es dann nur noch zwei Fassungen im Baltschiederbach, statt deren vier, die in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Ausserberg, Baltschieder, Lalden und Visp betrieben werden.

Für den gemeinsamen Unterhalt ist der zukünftige Wasserwart zuständig. Die Unterhaltskosten werden gemäss Verteilerschlüssel auf die beteiligten Gemeinden aufgeteilt.

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