Wie die Gemeinde Lalden informiert, finden die Eidgenössischen Volksabstimmungen am 15. Mai 2022 statt.
Eine Person studiert die Unterlagen zur Eidgenössischen Volksabstimmung (Symbolbild). - Keystone / Christian Beutler
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Die Urversammlung wird auf Sonntag, 15. Mai 2022 einberufen, um über die folgenden Vorlagen abzustimmen: die Änderung vom 1. Oktober 2021 des Bundesgesetzes über Filmproduktion und Filmkultur (Filmgesetz, FiG), die Änderung vom 1. Oktober 2021 des Bundesgesetzes über die Transplantation von Organen, Gewerben und Zellen (Transplantationsgesetz), den Bundesbeschluss vom 1. Oktober 2021 über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der Europäischen Union betreffend die Übernahme der Verordnung (UE) 2019/1896 über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nummer 1052/2013 und (EU) 2016/1624 (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands).

Das Stimmregister ist nachgeführt und kann auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden. Einsprachen sind an den Gemeinderat zu richten. Im Übrigen wird auf die offiziellen Abstimmungsplakate und die Publikationen im Amtsblatt verwiesen, um nähere Einzelheiten zu erfahren sowie auf die Informationen in der Presse, auf dem Übermittlungsumschlag und in der Erläuterungsbroschüre. Wichtig ist zu beachten, dass die Stimmabgabe nur mit Unterschrift des Rücksendungsblattes und dem Aufkleben der bereits zugestellte Klebeetiketten gültig ist.

Stimmabgabe an der Urne

Wer sich am Sonntag persönlich ins Stimmlokal begibt, muss das gesamte nach Hause zugestellte Stimmmaterial (Rücksendungsblatt, Stimmkuvert und Stimmzettel) mitnehmen. Das Rücksendungsblatt gilt als Stimmkarte und muss an der Urne vorgewiesen werden.

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