Wie die Gemeinde Saas-Grund mitteilt, hat der Staatsrat das Abwasserreglement homologiert. Die Gebühren werden rückwirkend auf den 1. November 2021 erhoben.
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Abwasser (Symbolbild). - Bild: Pixabay/ Wokandapix
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Die Einwohner der Gemeinde Saas-Grund haben an der Urversammlung vom 16. Dezember 2021 das überarbeitete Abwasserreglement angenommen. Aufgrund der Tatsache, dass der Bereich Abwasser selbsttragend sein muss, wurde auf der Grundlage des kantonalen Musterreglements und in Zusammenarbeit mit dem Büro Holinger SA ein neues Abwasserreglement erarbeitet.

Dieses Reglement wurde dem Kanton zur Vorprüfung sowie dem Preisüberwacher zur Stellungnahme unterbreitet. Bei den Anschlussgebühren wird eine einmalige Gebühr für Regenabwasser erhoben. Zudem wird eine neue jährliche Grundgebühr je nach Dauerdurchfluss (Q3) des Wasserzählers eingeführt.

Durch die Einführung dieser jährlichen Grundgebühr kann der Tarif für den Wasserverbrauch auf 1,15 Franken pro Kubikmeter (bisher 2 Franken) festgelegt werden. Die Gebührenerhöhungen werden gestaffelt eingeführt. Bei den jährlichen Gebühren werden Korrekturkoeffizienten angewandt.

Anwendung des Korrekturkoeffizienten

Bei Inkrafttreten des Reglements vom 1. November 2021 bis 31. Oktober 2022 beträgt der Korrekturkoeffizient 60 Prozent. Ab dem ersten Jahr nach Inkrafttreten des Reglements vom 1. November 2022 bis 31. Oktober 2023 beträgt der Korrekturkoeffizient 80 Prozent. Und ab dem zweiten Jahre nach Inkrafttreten des Reglements ab 1. November 2023, beträgt der Korrekturkoeffizient 100 Prozent.

Der Staatsrat hat an seiner Sitzung vom 11. Mai 2022 dieses Reglement homologiert. Gemäss Artikel 45 werden die Gebühren für das laufende Jahr nach dem neuen Recht rückwirkend auf den 1. November 2021 (Gebührenperiode jeweils vom 1. November bis 31. Oktober) erhoben.

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