Verlängerung der Frist zur Abgabe der Steuererklärung
Aufgrund der ausserordentlichen Lage wird die ordentliche Einreichungsfrist für Nicht-Erwerbstätige und unselbständig Erwerbende bis 31. Mai 2020 verlängert.

Die ordentliche Einreichungsfrist für Nicht-Erwerbstätige und unselbständig Erwerbende ist der 31. März 2020. Aufgrund der ausserordentlichen Lage wird diese Frist bis 31. Mai 2020 verlängert.
Für selbständig Erwerbende gilt schon bisher der 31. Mai 2020 als Einreichungsfrist. Bei Bedarf ist es möglich, darüber hinaus Fristverlängerungen zu erhalten.