Kaltbrunn

Neue Schutzverordnung tritt in Kaltbrunn in Kraft

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Gaster,

Wie die Gemeinde Kaltbrunn mitteilt, wurde die neue Schutzverordnung per 1. April 2022 von dem Gemeinderat in Vollzug gesetzt.

Ortseinfahrtstafel in Kaltbrunn im Kanton St.Gallen.
Ortseinfahrtstafel in Kaltbrunn im Kanton St.Gallen. - Nau.ch / Simone Imhof

Die seit 2014 laufende Totalrevision der Schutzverordnung, Teil Ortsbildschutz und Kulturobjekte ist abgeschlossen. Nachdem das Einspracheverfahren zur Änderungsauflage fertiggestellt werden konnte, hat der Gemeinderat die neue Schutzverordnung per 1. April 2022 in Vollzug gesetzt.

Die neue Schutzverordnung bringt für Kaltbrunn einige Neuerungen. Erstmalig sind nicht nur archäologische Denkmäler sowie Einzelbauten und Bauteile geschützt. Mit den neuen Ortsbildschutzzonen A, B und C werden auch die identitätsstiftenden Raumgefüge im Dorfkern bewahrt und entlang der Strassenzüge der Hauptachsen kann eine angemessene Einordnung der Bauten und Anlagen sichergestellt werden.

Ortsbildschutzgebiete teilen sich auf A, B und C auf

Die Zulässigkeit und die Gestaltungs- sowie Einordnungsbestimmungen für An-, Um- und Neubauten innerhalb der Ortsbildschutzgebiete richten sich nach der Bedeutung für das Ortsbild.

Die Auflagen können Vorgaben enthalten bezüglich Volumetrie, Dachform, Stellung, Ausrichtung, Gliederung, Massstäblichkeit, Dach- und Fassadengestaltung sowie Materialisierung und Farbgebung. Die Beurteilung erfolgt konkret anhand von Bauprojekten.

Die Ausdehnung der Ortsbildschutzgebiete A und B entspricht weitgehend der Kernzone gemäss Zonenplan. Das Ortsbildschutzgebiet C enthält die schwächsten Regulierungen. Die Vorgaben bezwecken eine gute Einordnung von An-, Um- oder Neubauten entlang der Zugänge zum Dorfzentrum über die Bahnhofstrasse, Rickenstrasse, Uznacherstrasse, Gasterstrasse und Benknerstrasse.

Neu leistet die Gemeinde Beiträge

Die Gemeinde leistet neu Beiträge an den Schutz, die Erhaltung und Pflege sowie Untersuchung und Erforschung von geschützten Objekten. Voraussetzung ist ein vorgängiges Gesuch, eine fachgerechte Ausführung sowie die Begleitung durch die kommunale Denkmalpflege.

Die Beiträge betragen in der Regel zwischen 30 und 50 Prozent der Mehrkosten, welche für den fachgerechten und zweckmässigen Schutz beziehungsweise Erhaltung und Pflege des Baudenkmals erforderlich sind. Die Beitragsgesuche sind an den Gemeinderat zu richten.

Baukommission und Gemeinderat verfügen über raumplanerisches Werkzeug

Mit der neuen Schutzverordnung verfügen die Baukommission und der Gemeinderat über ein griffiges raumplanerisches Werkzeug, um wichtige identitätsstiftende Bauten, Denkmäler und Baugruppen zu bewahren.

Sowohl bei geschützten Einzelobjekten, als auch innerhalb der Ortsbildschutzgebiete bleiben Entwicklungen für zeitgemässe Bedürfnisse unter Wahrung des Schutzziels möglich. Der neue Schutzplan sowie der Verordnungstext inklusive Objektinventar sind im Geoportal und auf der Webseite der Gemeinde verfügbar.

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