Wie die Gemeinde Kaltbrunn informiert, gilt die neue maximal zulässige Geschwindigkeit von 50 Kilometer pro Stunde auf der Benknerstrasse ab 2. September 2022.
Ortseinfahrtsstrasse Kaltbrunn in der Gemeinde im Kanton St. Gallen.
Ortseinfahrtsstrasse Kaltbrunn in der Gemeinde im Kanton St. Gallen. - Nau.ch / Simone Imhof
Ad

Im Rahmen des Lärmsanierungsprojekts in Kaltbrunn beantragte das kantonale Tiefbauamt bei der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, die Ausdehnung der Höchstgeschwindigkeit auf 50 generell auf dem Abschnitt südwestlich zwischen der Liegenschaft Nummer 49 (Berchtold Steiner AG) bis Ortseingang (künftiges Arbeitsgebiet Neufeld).

Aufgrund der örtlichen Situation, der fortgeschrittenen Überbauungsentwicklung, der Verkehrsmengen und dem daraus resultierenden Erscheinungsbild hat die Kantonspolizei dem Gesuch entsprochen. Die neue, maximal zulässige Geschwindigkeit von 50 Kilometer pro Stunde gilt ab 2. September 2022.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Kaltbrunn