Wie die Gemeinde Gommiswald informiert, sind das Strassenbauprojekt und der Sondernutzungsplan für die Sonnenbergstrasse nach Einsprachen zurückgezogen worden.
Gemeindeverwaltung Gommiswald an der Rietwiesstrasse 2.
Gemeindeverwaltung Gommiswald an der Rietwiesstrasse 2. - Nau.ch / Simone Imhof
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Der Gemeinderat hat für die Sicherstellung einer Wendemöglichkeit bei der Sonnenbergstrasse in Gebertingen ein Strassenbauprojekt mit Wendehammer erlassen und öffentlich aufgelegt.

In Koordination mit dem Strassenbauprojekt wurde ein Sondernutzungsplan für die Festlegung der Baulinien erlassen und ebenfalls öffentlich aufgelegt.

Gegen das Strassenbauprojekt und den Sondernutzungsplan sind mehrere Einsprachen eingegangen.

Gemeinderat widerruft das Strassenbauprojekt

Im Zusammenhang mit einem Baugesuch an der Sonnenbergstrasse hat das Baudepartement im Rekursverfahren entschieden, dass die Sonnenbergstrasse für eine genügende Erschliessung nicht ausreicht und verschiedene Defizite aufweist.

Im Entscheid wurde unter anderem aufgeführt, dass neben einer Wendemöglichkeit auch Ausweichstellen fehlen und die Strassenbreite ungenügend ist.

Aufgrund dieser Ausgangslage ist ein gesamtheitliches Ausbaukonzept für die Sonnenbergstrasse in Gebertingen nötig und der Gemeinderat hat das Strassenbauprojekt für einen Wendehammer sowie der dazugehörende Sondernutzungsplan widerrufen.

Der Widerruf des Strassenbauprojektes sowie Sondernutzungsplan liegt vom 29. Februar 2024 bis 29. März 2024 öffentlich zur Einsprache auf.

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