Der St. Galler Richtplan wird jährlich überarbeitet, damit die aktuellen Bedürfnisse zeitge recht aufgenommen werden können.
Mietzinswucher
Den Angeklagten wird vorgeworfen, Mietzinswucher betrieben zu haben. (Symbolbild) - Unsplash
Ad

Der Entwurf sieht folgende Anderungen vor: in den Gemeinden Altstätten, Benken, Ebnat Kappel, Mosnang, Sevelen und Uznach wird das Siedlungsgebiet für Arbeitsnutzung bzw für sonstige Nutzungen erweitert. In der Gemeinde Degersheim wird das Siedlungsgebiet aufgrund der Gesamtrevision der Ortsplanung angepasst.

Drei schon Im Richtplan enthaltene Abbaustandorte werden festgesetzt: Rehag in Oberriet. Lehholz in Rapperswil-Jona und Campiun in Sevelen. Seit der Anpassung ll ist eine Erweiterung des Hartgesteinsabbaus am Standort Campiun als Vororientierung im Richtplan aufgeführt.

Weil der Abbaustandort innerhalb des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler liegt und der geplante Hartgesteinsabbau von nationalem Interesse ist, musste eine Abwägung der Schutz- und Nutzungsinteressen durchgeführt werden. Die Regierung kommt dabei zum Schluss, dass der Abbau vertretbar ist.

Weiter werden in anderen Richtplankapiteln Aktualisierungen aufgrund neuer Erkenntnisse, geänderter Verhältnisse oder neuer Bedürfnisse vorgenommen: bei den schützenswerten archäologischen Fundstellen, bei den Strassenbauvorhaben, bei der Wasserversorgung und bei den Deponien.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Regierung