Wie die Gemeinde Amden mitteilt, hat der Gemeinderat beschlossen, dass die Zustimmung der Standortgemeinde Amden zum Projekt «Felsenstrom» erteilt wird.
Dorfstrasse beim Gemeindehaus in Amden im Kanton St. Gallen.
Dorfstrasse beim Gemeindehaus in Amden im Kanton St. Gallen. - Nau.ch / Simone Imhof
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Die St.Gallisch-Appenzellische Kraftwerk AG (SAK) und die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) möchten zusammen am Standort des ehemaligen Steinbruchs «Schnür» eine Photovoltaik-Grossanlage gemäss Artikel 71a des Eidgenössischen Energiegesetzes erstellen.

Das Grundstück, auf dem die Anlage geplant ist, gehört der Ortsgemeinde Quinten, befindet sich aber auf dem Gebiet der politischen Gemeinde Amden.

Die Bewilligung für eine Photovoltaik-Grossanlage wird aufgrund der Bestimmungen im Energiegesetz durch den Kanton erteilt, wobei aber unter anderem die Zustimmung der Standortgemeinde vorliegen muss.

Gemeinde Amden entscheidet über das Projekt

Legt das kantonale oder das kommunale Recht bezüglich der Zuständigkeit für die Zustimmung der Standortgemeinde keine anderen Zuständigkeiten fest, so ist die Zustimmung der Gemeinde im gleichen Verfahren einzuholen, das für den Erlass kommunaler Gesetze beziehungsweise Reglemente massgebend ist.

Für das Projekt «Felsenstrom» und die Politische Gemeinde Amden bedeutet dies konkret, dass der Gemeinderat beschliesst, ob er dem Projekt zustimmt und diesen Beschluss dann dem fakultativen Referendum unterstellt.

Der Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum

Anlässlich seiner Sitzung vom 3. April 2024 hat sich der Gemeinderat Amden unter Berücksichtigung verschiedenster Aspekte ausführlich mit den möglichen Auswirkungen des Projekts auf Amden, die umliegenden Gemeinden und die Region befasst.

Er ist dabei zum Schluss gekommen, dass die positiven Auswirkungen des Projekts allfällige negative Auswirkungen deutlich übertreffen, und hat beschlossen, die Zustimmung der Standortgemeinde Amden zum Projekt «Felsenstrom» zu erteilen.

Der Beschluss des Gemeinderates untersteht dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist läuft ab dem 10. April bis zum 19. Mai 2024.

Kommen während dieser Frist 130 Unterschriften von in der Politischen Gemeinde Amden stimmberechtigten Personen gegen den Beschluss des Gemeinderates zusammen, entscheiden die Stimmberechtigten der politischen Gemeinde Amden an der Urne über die Zustimmung der Standortgemeinde.

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