

Benken SG informiert über die Rückschnitte von Hecken

Wie die Gemeinde Benken SG berichtet, beginnt ab Spätherbst 2021 wieder die Zeit der Rückschnitte von Hecken, Bäumen, Gehölze und Sträuchern. Bänggner Natur und der Gemeinderat machen gerne auf die Bestimmungen der Schutzverordnung der Gemeinde Benken aufmerksam.
Geschützte Einzelbäume, Baumgruppen, Baumreihen, Hecken, Feld und Ufergehölze sind sowohl in ihrer Artenvielfalt als auch in ihrer flächenmässigen Ausdehnung zu erhalten.
Periodische, selektive und abschnittweise Rückschnitte zur Verjüngung und Auslichtung von Hecken, Feld- und Ufergehölzen sind zwischen November und Februar erlaubt. Unzulässig ist das auf den Stock setzen von mehr als ein Drittel der Gesamtlänger einer Hecke im gleichen Jahr und in Abschnitten von mehr als 20 Meter Länge.
Die Natur dankt allen verantwortlichen Besitzern, wenn der Rückschnitt mit Sorgfalt ausgeführt wird.
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