Uster verbietet wegen Trockenheit Feuerwerk am 1. August
Nach mehreren kleineren Gemeinden hat nun auch die Stadt Uster ein Feuerwerksverbot ausgesprochen. Dieses gilt ab Montagmittag, 25. Juli 2022.

Verboten sind nicht nur grössere Feuerwerke. Auch das Abbrennen von Kleinfeuerwerk, etwa Vulkanen und bengalischen Zündhölzern, ist untersagt. Offene Feuer inklusive Höhenfeuer und Grillfeuer mit Holz oder Kohle dürfen ebenfalls nicht mehr angezündet werden.
Dies gelte selbst für eingerichtete Feuerstellen sowie Sitzplätze und Terrassen, betonte die Stadt. Das Grillieren mit einem Gas- oder Elektrogrill bleibt aber erlaubt, sofern dieser auf festem Untergrund steht und nicht kippen kann.
Kleine Funkenwürfe könnten Brände entfachen
Der Regen, der vor zwei Tagen fiel, war offenbar bei Weitem nicht genug: Solche Regenschauer würden nicht in den trockenen Boden eindringen sondern rasch oberflächlich abfliessen, schreibt die Stadt. Es brauche «erhebliche Regenmengen», und zwar über eine längere Zeitspanne.
Im Wald, auf Feldern, in Wiesen und an Böschungen herrsche trotz des Regens nach wie vor eine grosse Trockenheit. Bereits kleine Funkenwürfe könnten Brände entfachen.
Vergangene Woche hatten unter anderem bereits die Gemeinden Niederhasli, Neftenbach, Pfungen, Dättlikon und Volken ein Feuerwerksverbot verhängt.
Sie gingen damit weiter, als der Kanton forderte. Auf Kantonsebene gilt nach wie vor Waldbrand-Stufe 4 von 5. Diese würde das Abbrennen von Feuerwerk noch erlauben. Die Gemeinden dürfen aber auf ihrem eigenen Territorium schärfere Vorgaben machen.