Urnengang vom 27. September 2020
Am 27. September finden eine eidgenössische und eine kantonale Volksabstimmung sowie eine Bezirkswahl statt.

Am Sonntag, 27. September 2020, finden eine eidgenössische und eine kantonale Volksabstimmung sowie eine Bezirkswahl statt.
Stimm- und Wahlberechtigung
Stimm- und wahlberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, in der Stadt Uster politischen Wohnsitz haben und von der Ausübung der politischen Rechte auf Bundesebene nicht ausgeschlossen sind (§ 3 des kantonalen Gesetzes über die politischen Rechte). Stimm- und Wahlberechtigte, welche die Wahl- und Abstimmungsunterlagen nicht erhalten haben, können diese beim Stimmregisterführer beziehen.
Stimmabgabe für 27. September
Die Stimmabgabe kann durch Benützung der am Abstimmungssonntag und am Samstag vor dem Abstimmungstag aufgestellten Urnen erfolgen. Die Urnenstandorte und Urnenöffnungszeiten sind auf dem Stimmrechtsausweis aufgeführt.
Nach dem Erhalt des Wahl- und Abstimmungsmaterials steht es den Stimm- und Wahlberechtigten offen, während der Schalteröffnungszeiten (Montag bis Donnerstag, 8 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 16.30 Uhr, Mittwoch bis 18.30 Uhr, Freitag 8 bis 14 Uhr) vorzeitig bei den Einwohnerdiensten ihre Stimme abzugeben. Es besteht aber auch die Möglichkeit der brieflichen Stimmabgabe.
Die Stimmabgabe kann auch durch eine nach § 68 Abs. 3 des kantonalen Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sowie § 35 Abs. 1 und 2 der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) zulässige Stellvertretung erfolgen.
Der Stimmrechtsausweis ist in jedem Fall zu unterzeichnen.