Tempo-30-Einführung auf Zürichstrasse verzögert

Gemeinde Fällanden
Gemeinde Fällanden

Greifensee,

Die zweite Etappe zur Einführung von Tempo 30 zwischen Sängglen- und Binzstrasse in Fällanden verzögert sich wegen hoher Kosten. Das Projekt wird angepasst.

Das Gemeindehaus in Fällanden.
Das Gemeindehaus in Fällanden. - Nau.ch / Simone Imhof

Wie die Gemeinde Fällanden mitteilt, stellte die Zürichstrasse als Kantonsstrasse ursprünglich die Verbindung zwischen Fällanden und Witikon dar. Vor einigen Jahren wurde die Zürichstrasse zwischen der Abzweigung Binzstrasse und der Witikonstrasse zu einer Gemeindestrasse abklassiert.

Seither führt die Hauptverbindung zwischen Fällanden und Zürich für den motorisierten Individualverkehr (MIV) Zürich über die Zürichstrasse–Binzstrasse–Witikonstrasse.

Da die ehemalige Verbindung via Zürichstrasse jedoch die kürzeste Verbindung zwischen Fällanden und Zürich darstellt, wird die Strasse nach wie vor vom Durchgangsverkehr rege genutzt. Um die Lebensqualität im Ortsteil Pfaffhausen zu erhöhen, sowie die Vorgaben der Lärmschutzverordnung einzuhalten soll auf dem ganzen Strassenabschnitt Tempo 30 eingeführt werden.

Im Frühjahr 2022 wurde die erste Etappe des Projekts zur Einführung von Tempo 30 zwischen dem Kreisel an der Witikonstrasse und der Einmündung Sängglenstrasse (ohne Berücksichtigung des hindernisfreien Ausbaus der Bushaltestelle und der Kreuzung Feldhof) umgesetzt.

Tempo-30-Einführung: Zweite Etappe verzögert sich

In einem weiteren Schritt soll nun die zweite Etappe von der Sängglen- bis zur Binzstrasse erfolgen. Der Auftrag für die Erarbeitung des Bauprojekts, die Durchführung der Submission sowie die Begleitung der Realisierung erteilte der Gemeinderat bereits im August 2023.

Das Bauprojekt liegt nun vor, muss jedoch aufgrund der hohen Kosten überarbeitet respektive redimensioniert werden. Aus diesem Grund verzögert sich die Umsetzung der Einführung von Tempo 30 um einige Monate.

Das überarbeitete Projekt wird der Bevölkerung sodann gestützt auf das kantonale Strassengesetz durch öffentliche Auflage zur Stellungnahme unterbreitet werden.

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