Volketswil

Teile von Volketswil liegen neu in der Pufferzone des Japankäfers

Nau.ch Lokal
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Greifensee,

Die Biogasanlage der AXPO in Volketswil liegt seit Anfang Juni 2026 in der Pufferzone des Japankäfers. Grüngut kann jedoch weiterhin entsorgt werden.

Japankäfer
Der Japankäfer ähnelt dem Maikäfer. Wer einen entdeckt, muss den Fund den Behörden melden. - keystone

Im Juli 2023 wurde in Kloten die erste Population des Japankäfers nördlich der Alpen entdeckt. Der gebietsfremde Käfer kann grosse Schäden an Kulturpflanzen und Grünflächen anrichten.

Um zu verhindern, dass sich der Japankäfer in Kloten etabliert und von dort aus weiterverbreitet, ordnete der Bund an, die Population zu tilgen und legte verschiedene Massnahmen fest. Der Kanton Zürich setzte in den letzten Jahren verschiedene dieser Massnahmen um.

Teile von Kindhausen und Hegnau neu in Pufferzone

Weil 2025 dennoch vereinzelt Japankäfer ausserhalb des Stadtgebietes von Kloten gefunden wurden, weitete man den Befallsherd aus.

Die Pufferzone, sie muss mindestens fünf Kilometer weiterreichen als der Befallsherd, wurde somit ebenfalls vergrössert.

Teile von Kindhausen und Hegnau liegen neu in der Pufferzone, wie die Gemeinde Volketswil schreibt.

Grüngut nicht aus Pufferzone hinaustransportieren

Um die weitere Verschleppung des Japankäfers zu verhindern, ist der Wegtransport von Grüngut aus der Pufferzone untersagt. Diese Regelung gilt vom 1. Juni bis 30. September 2026.

Da die Biogasanlage der AXPO in Volketswil in der Pufferzone liegt, entsorgt die Gemeinde Volketswil ihre Grüngutabfälle weiterhin dort.

In dieser Biogasanlage kann Grüngut somit sowohl von ausserhalb als auch von innerhalb der Pufferzone entsorgt werden. Auch Privatpersonen, Garten- und weitere Unternehmen können ihr Grüngut somit in die Biogasanlage Volketswil der AXPO bringen.

Auflagen für Transport und Verkauf von Pflanzen mit Wurzeln in Erde oder organischem Substrat

Pflanzen mit Wurzeln in Erde oder organischem Substrat (zum Beispiel eingetopfte Blumen) dürfen nur transportiert oder verkauft werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Dazu gehört zum Beispiel, dass die Produktion und Zwischenlagerung von Pflanzen in einer insektensicheren Infrastruktur stattfinden. Oder auch, dass die bepflanzten Töpfe sowie die Erdballen der Pflanzen im Freiland unkrautfrei gehalten werden, damit sie für die Eiablage des Japankäfers unattraktiv sind.

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