Richtplan für mehr Attraktivität und Nachhaltigkeit in Uster

Stadt Uster
Stadt Uster

Greifensee,

Wie die Stadt Uster angibt, wurde der kommunale Richtplan überarbeitet. Anfang November 2022 können sich Interessierte in der öffentlichen Auflage dazu äussern.

Der Stadtpark in Uster.
Der Stadtpark in Uster. - Nau.ch / Manuel Walser

Im Sommer 2019 hat der Stadtrat ein Stadtentwicklungskonzept festgesetzt, das aufzeigt, wie sich Uster in den kommenden rund 30 Jahren als attraktiver und nachhaltiger Wohn- und Arbeitsstandort weiterentwickeln soll.

Damit die Ziele des Konzepts auch den Weg in die Umsetzung finden, wird der kommunale Richtplan angepasst.

Der Richtplan stellt die Leitplanken dar, an denen sich die Stadt bei der Planung und Umsetzung von baulichen Massnahmen orientieren muss.

Die Überarbeitung des Richtplans hat drei Jahre beansprucht und wurde von einer Vertretergruppe des Parlaments begleitet.

Unterlagen werden öffentlich aufgelegt

Anfang November 2022 können sich alle Interessierten im Rahmen der öffentlichen Auflage während 60 Tagen zum neuen Richtplan äussern.

Dies hat der Stadtrat an seiner Sitzung vom Dienstag, 4. Oktober 2022, entschieden.

Um Interessierten genügend Vorlauf für die Prüfung des umfangreichen Entwurfs zu geben, kann der Entwurf ab sofort auf der Webseite der Stadt eingesehen werden.

Für die Zeit der offiziellen öffentlichen Auflage werden die Unterlagen im Stadthaus West am Schalter im vierten Stock aufgelegt.

Nutzungsplan wird überarbeitet

Nach der Auflage wird der Richtplan überarbeitet und soll 2023 dem Gemeinderat zur Festsetzung übergeben werden.

Danach wird die Stadt den kommunalen Nutzungsplan überarbeiten.

Im Gegensatz zum Richtplan ist dieser auch für private Grundeigentümer verpflichtend und enthält unter anderem Vorgaben betreffend der Nutzung, Dimension oder Erschliessung von Bauobjekten.

Die Stadt Uster hat im Stadtentwicklungskonzept verschiedene Strategien skizziert, damit sie ihre verkehrlichen Herausforderungen lösen, das Zentrum aufwerten und die Grün- und Erholungsräume der Stadt erhalten und stärken kann.

Förderung des Fuss- und Veloverkehrs

Die für die Behörden relevanten Aussagen aus dem Stadtentwicklungskonzept wurden in den Richtplan übernommen und wo nötig mit Massnahmen konkretisiert.

So enthält der Richtplan zum Beispiel Handlungsaufträge, um den Velo- und Fussverkehr zu fördern.

Mit einer Definition des zukünftigen Fuss- und Velowegnetzes legt der Richtplan die Grundlage für Aufwertungsmassnahmen.

In Form von Standards gibt er neu vor, wie Fuss- und Velowege sicher und attraktiv gestaltet werden.

Fussgängerzone ist geplant

In den Wohnquartieren soll, wo noch nicht vorhanden, Tempo 30 eingeführt werden.

Und damit das Zentrum von Uster für den Fussverkehr attraktiver wird, ist im Richtplan festgehalten, dass in der Gerichts- und Webernstrasse eine Fussgängerzone umzusetzen ist.

Auch Vorgaben für den Naturschutz und für die Erhaltung eines stadtverträglichen Klimas haben im überarbeiteten Richtplan Eingang gefunden.

Massnahmen zur Verbesserung der Biodiversität und des Stadtklimas

So enthält der Richtplan beispielsweise Handlungsaufträge, damit Uster auch zukünftig von kühlenden Luftströmen an den Stadträndern profitieren kann.

Im Zentrumsbereich soll mit einer bewussten Gestaltung der Plätze die Sommerhitze gemindert werden.

Und um die Biodiversität auf dem Stadtgebiet zu stärken, sind unter anderem neue Vernetzungskorridore für Kleintiere sowie Querungsstellen für Amphibien vorgesehen.

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