Mönchaltorf ZH: Land fürs neue Gemeindehaus wechselt ins Verwaltungsvermögen

Der Gemeinderat Mönchaltorf ZH hat die buchhalterische Umlage von 2030 Quadratmetern an der Rällikerstrasse genehmigt – im Wert von 1'035'300 Franken.

Mönchaltorf ZH
Das Gemeindehaus Mönchaltorf (Symbolbild) - Nau.ch / Manuel Walser

Der Gemeinderat Mönchaltorf genehmigte die buchhalterische Umlage des Grundstückes an der Rällikerstrasse (Kat. 1407) für den Anteil des zukünftigen Gemeindehauses inkl. Anteil Vorplatz (2'030m2 zu CHF 510.--/m2) von CHF 1'035'300 vom Finanzvermögen in das Verwaltungsvermögen. Dies ist ein rein buchhalterischer Vorgang.

Am 30. November 2025 wurde von den Stimmberechtigten der Gemeinde Mönchaltorf an der Urne ein Investitionskredit über insgesamt CHF 16.5 Mio. für den Neubau eines Gemeindehauses und eines zusätzlichen Wohngebäudes mit barrierefreiem, altersgerechtem Wohnraum (inkl. Landanteil Gemeindehaus, Einrichtungen, Gebühren und Kosten für die Bauherrenvertretung) genehmigt.

Das Grundstück an der Rällikerstrasse (Kat. 1407), auf dem das Projekt realisiert wird, umfasst 2'668m2 und gehört der Gemeinde Mönchaltorf. Dieses Land weist einen aktuellen Buchwert im Finanzvermögen von CHF 1'360'680 auf.

Mit dem Bau des Gemeindehauses muss der Anteil des Grundstückes (2'030m2), auf welchem das Gemeindehaus und der Vorplatz zum Gemeindehaus zu stehen kommt, in das Verwaltungsvermögen übertragen werden. Diese buchhalterische Umlage löst finanztechnisch einen Kredit aus, welcher als «Landanteil» im Realisierungskredit miteingerechnet ist. Der restliche Teil des Grundstücks (Anteil Wohngebäude; 638m2) bleibt korrekterweise im Finanzvermögen stehen.

Die Übertragung vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen wird zum aktuellen Buchwert von CHF 510.--/m2 vorgenommen. Weitere Informationen wurden im Beleuchtender Bericht zur Urnenabstimmung vom 30. November 2025 festgehalten.

Die korrigierte und ergänzte Leistungsvereinbarung mit dem Zweckverband Soziale Dienste Bezirk Uster betreffend die Fallführung von Asylsuchen den (N), vorläufig aufgenommenen Ausländerinnen und Ausländern (VA F) und Personen mit Schutzstatus (S) sowie die Fallführung von anerkannten Flüchtlingen (B) und von vorläufig auf genommenen Flüchtlingen (VA F mit Flüchtlingseigenschaft) mit Wohnsitz in der Gemeinde Mönchaltorf, gültig ab dem 1. Januar 2026, wurde durch den Gemeinderat Mönchaltorf genehmigt. Die Änderungen und Ergänzungen stellen eine effiziente betriebliche Abwicklung der gesetzlich vorgeschriebenen Prozesse sowie ein formal korrektes Vorgehen sicher.

Der Gemeinderat Mönchaltorf hat das durch die Kommission Energie vorbereitete Aktivitätenprogramm für die Jahre 2026 bis 2030 zustimmend zur Kenntnis genommen. Beim Trägerverein Energiestadt bzw. bei der Labelkommission wird die Re-Zertifizierung der Gemeinde Mönchaltorf als Energiestadt beantragt. Im Zusammenhang mit dem anstehenden ReAudit 2026 hat die Kommission Energie den Massnahmenkatalog aktualisiert, neu bewertet sowie das Aktivitätenprogramm 2026 – 2030 erstellt.

Das Aktivitätenprogramm ist spezifisch auf die Gemeinde Mönchaltorf zusammengestellt worden und setzt die Schwerpunkte der kommunalen Energie-Aktivitäten für die nächsten Jahre 2026 bis 2030.

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