Wie die Gemeinde Mönchaltorf berichtet, werden für das Jahr 2023 für das Gewerbe die Sonntage bewilligt, an denen die Läden offen sein können.
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Eine Kiosk-Verkäuferin an der Arbeit. (Symbolbild) - Keystone
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Der Gemeinderat Mönchaltorf bewilligt im Jahr 2023 folgende verkaufsoffene Sonntage: 26. März, 23. April, 24. September und 10. Dezember 2023.

Die Gewerbebetriebe können an diesen Tagen die Läden zu den üblichen Öffnungszeiten offen halten.

Die arbeitsrechtlichen Vorschriften sowie weitere gesetzliche Bestimmungen über Ruhe und Ordnung an öffentlichen Ruhetagen bleiben vorbehalten.

Hohe Feiertage sind ausgenommen

Die Gemeinden im Kanton Zürich können jeweils für das ganze Gemeindegebiet einheitlich maximal vier Sonn- beziehungsweise Feiertage bezeichnen, an denen in Verkaufsgeschäften die bewilligungsfreie Beschäftigung von Arbeitnehmern möglich ist.

Hohe Feiertage (Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, eidgenössischer Bettag und Weihnachten) sind davon ausgenommen.

Zudem dürfen höchstens zwei Sonn- beziehungsweise Feiertage nacheinander bezeichnet werden.

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