Kommunaler Verkehrsrichtplan in Greifensee wurde vorgestellt

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Greifensee,

Wie die Gemeinde Greifensee meldet, ist unter anderen geplant, im ganzen Siedlungsgebiet Temo 30 einzuführen. Veloverkehr ist dann auf allen Strassen erlaubt.

Das Schloss Greifensee.
Das Schloss Greifensee. - Nau.ch / Manuel Walser

Die Gemeinde Greifensee ist verpflichtet, über einen aktuellen kommunalen Verkehrsrichtplan (VRP) zu verfügen.

Dabei handelt es sich um Teilpläne und Berichte, die aufzeigen, wie sich der Verkehr in den kommenden 15 Jahren in Greifensee entwickeln soll.

Der aktuell gültige kommunale VRP der Gemeinde stammt aus dem Jahr 1983 und ist veraltet.

Damit der kommunale Verkehrsrichtplan erneuert werden kann, hat der Gemeinderat in den Jahren 2020 bis 2021 ein Gesamtverkehrskonzept (GVK) erarbeitet.

Der VRP bedarf der Zustimmung der Gemeindeversammlung

Im GVK wurden die Mängel der Verkehrsnetze durch einen Experten erhoben, und die Bevölkerung konnte an zwei Workshops und zwei Begleitgruppensitzungen ihre Wünsche und Anliegen äussern.

Das GVK wurde an der Gemeindeversammlung von 6. Oktober 2021 mit grossem Mehr angenommen.

In der Folge wurden aus dem GVK ohne inhaltliche Änderungen die Teilpläne und Berichte des VRP erarbeitet. Der VRP bedarf der Zustimmung der Gemeindeversammlung.

Der Gemeinderat muss sich an kommunalen VRP halten

Mit dem Festsetzungsbe­schluss der Gemeindeversammlung wird der Gemeinderat angewiesen, den Verkehr auf den innerörtlichen Strassen und Wegen im Sinne der Richtplanfestlegungen zu organisieren.

Dabei spricht man von einer behördenverbindlichen Wirkung. Das heisst, der Gemeinderat muss sich bei seinen Entscheidungen an den kommunalen Verkehrsrichtplan halten und somit dem Willen der Gemeindeversammlung Rechnung tragen.

Im gesamten Siedlungsgebiet mit Tempo 30 unterwegs

Im gesamten Siedlungsgebiet soll Tempo 30 eingeführt werden. Dadurch erhöhen sich die Verkehrssicherheit und die Aufenthaltsqualität entlang den Strassen. Die Lärm- und Schadstoffbelastung wird reduziert.

Bei Tempo 30 entspricht der Strassenlärm nur noch in etwa der Hälfte des effektiven Verkehrsaufkommens. Das Velofahren soll neu auf sämtlichen Strassen erlaubt sein.

Zurzeit dürfen auf den Staatsstrassen (Stationsstrasse, Dorfstrasse, Seestrasse) keine Velos fahren. Die Velos müssen entlang dieser Strassen zusammen mit den Fussgängern die kombinierten Fuss- und Velowege nutzen, was regelmässig zu Konflikten führt.

Durch die Einführung von Tempo 30 wird es möglich sein, den Veloverkehr auf sämtlichen Strassen zu erlauben.

Das Velowegnetz soll sinnvoll erweitert werden

Familien oder langsame Velos dürfen weiterhin auf dem kombinierten Fuss- und Veloweg fahren. Das Velowegnetz soll sinnvoll erweitert werden.

Entlang der Bahnline wird eine Veloschnellroute Richtung Uster und Schwerzenbach entstehen.

Die Veloschnellroute und der Bahnhof Nänikon-Greifensee sollen mit dem Velo gut erreichbar sein.

Das Fusswegnetz ist bereits sehr dicht und soll nur punktuell ergänzt werden.

Neue Fusswege sollen entstehen

Insbesondere sollen auf dem Sagi-Areal und auf der Schulanlage Breiti neue Fusswege entstehen.

Das Fussgängernetz profitiert vor allem davon, dass bei Tempo 30 die schnellen Velos auf den Strassen fahren dürfen und es zu weniger Konflikten zwischen Velos und Fussgängern kommen wird.

Der Bus Nummer 727 von Schwerzenbach endet zurzeit im Pfisterhölzli.

Es soll geprüft werden, ob der Bus bis nach Uster verlängert werden kann, damit die Einkaufszentren in Uster sowie das Spital und das Hallenbad schneller erreicht werden können. Ebenfalls soll es beim Zentrum Meierwis eine neue Bushaltestelle geben.

Ziel ist ein schönes Ortsbild

Das Erscheinungsbild der Strasse, der Parkplätze und der öffentlichen Anlagen soll mit grosskronigen Bäumen, Grünflächen und einer einheitlichen Gestaltung attraktiver gemacht werden. Ziel ist ein schönes Ortsbild mit einer guten Aufenthaltsqualität.

Insgesamt sind im VRP über 60 Massnahmen definiert. Für die meisten Massnahmen müssen in der Folge Projekte ausgearbeitet werden.

Diese Projekte unterstehen den üblichen Mitwirkungsmöglichkeiten und müssen je nach Höhe des notwendigen Kredits der Gemeindeversammlung oder einer Urnenabstimmung unterbreitet werden.

Auftrag an den Gemeinderat

Mit der Abstimmung über den VRP erfolgt keine Kreditvergabe für die Projekte, sondern es wird dem Gemeinderat der Auftrag erteilt, die Massnahmen des VRP in den kommenden Jahren auszuarbeiten und umzusetzen.

Alle zum VRP gehörenden Berichte und Planunterlagen findet man auf der Gemeindewebseite.

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