Grabräumungen 2021 auf dem Friedhof Uster
Auf den Friedhof Uster werden im Herbst 125 Gräber geräumt.

Mit Verfügung vom 25. April 2017 hat der Vorsteher der Abteilung Sicherheit die Räumung der Erdbestattungsgräber Klasse B, Feld 27, Nrn. 1724/93 bis 1849/95 (125 Gräber) per Herbst 2021 bewilligt.
Die Hinterbliebenen können Pflanzen und Grabsteine bis zum 5. November 2021 entfernen. Danach wird zurückgelassenes Material durch die Abteilung Sicherheit unter Ablehnung jeder Entschädigungspflicht entfernt.
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Stadtrat der Stadt Uster, Bahnhofstrasse 17, 8610 Uster, schriftlich das Begehren um Neubeurteilung gestellt werden.
Das Begehren muss einen Antrag sowie dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
Die Verfügung des Vorstehers der Abteilung Sicherheit und die Bestattungs- und Friedhofverordnung der Stadt Uster vom 1. Januar 2012 liegen während der Einsprachefrist bei der Stadtverwaltung Uster, Sekretariat Sicherheit, Oberlandstrasse 82, 8610 Uster, zur Einsicht auf.