Oberland

    Fällanden aktualisiert Benutzungsreglement

    Gemeinde Fällanden
    Gemeinde Fällanden

    Uster,

    Das neue Benutzungsreglement der Gemeinde Fällanden tritt am 1. April 2026 in Kraft. Buchungen für kommunale Räume erfolgen künftig digital über die Webseite.

    Das Gemeindehaus in Fällanden.
    Das Gemeindehaus in Fällanden. - Nau.ch / Simone Imhof

    Wie die Gemeinde Fällanden mitteilt, das «Benutzungsreglement für öffentliche Räumlichkeiten» vom 8. Mai 2012 entsprach nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten. Sowohl die rechtlichen Grundlagen, wie zum Beispiel der Geltungsbereich, als auch der Prozessablauf für eine Reservation und Vermietung sowie die Zuständigkeiten wurden grundlegend überarbeitet und aktualisiert.

    Das neue Reglement für die Benutzung kommunaler Einrichtungen gilt für sämtliche mietbaren Objekte – mit Ausnahme des Gemeinschaftszentrums Fällanden, für das aufgrund der besonderen Prozesse und Nutzungsgruppen ein separates Benutzungsreglement gilt.

    Spezifische Informationen zu den einzelnen Objekten werden künftig in separaten Objektblättern festgehalten. Das neue Benutzungsreglement für kommunale Einrichtungen tritt vorbehältlich allfälliger Rechtsmittelverfahren am 1. April 2026 in Kraft und wird in die systematische Rechtssammlung aufgenommen.

    Neues Benutzungsreglement für kommunale Räume

    Die Zwicky-Fabrik kann seit Mitte Januar über ein digitales Reservationssystem gebucht werden, was bereits rege genutzt wird. Die Reservation erfolgt über die Webseite der Gemeinde. Im öffentlich einsehbaren Belegungsplan ist ersichtlich, ob die Halle gebucht oder frei ist.

    Bei ausgewählten Veranstaltungen – etwa der Gemeindeversammlung oder kulturellen Anlässen – kann der Veranstaltungstitel angezeigt werden. Detaillierte Angaben zu den Veranstaltenden bleiben aus Datenschutzgründen nur für berechtigte Mitarbeitende der Abteilung Hochbau und Liegenschaften sichtbar.

    Für die Buchung ist ein Benutzerkonto erforderlich. Reservationen können bis zu 360 Tage im Voraus, jedoch spätestens 14 Tage vor dem Anlass, getätigt werden. Sperrzeiten wie Sommerferien oder Weihnachten sind blockiert.

    Der Buchungszeitraum umfasst jeweils einen ganzen Tag von 10 Uhr bis 7 Uhr am Folgetag; die Zeit von 7 bis 10 Uhr ist für den Hausdienst reserviert. Weitere Räumlichkeiten werden zu einem späteren Zeitpunkt ebenfalls online aufgeschaltet.

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