Wetzikon ZH: Kostenlose Rechtsberatung bleibt bis 2031 gesichert
Der Stadtrat von Wetzikon ZH hat die Leistungsvereinbarung mit der Rechtsauskunftsstelle Zürcher Oberland für die Jahre 2028 bis 2031 genehmigt.

Die Leistungsvereinbarung zwischen der Rechtsauskunftsstelle Zürcher Oberland (RZO) und der Stadt Wetzikon für die Jahre 2028–2031 wird unter Vorbehalt der separaten Kreditbewilligung genehmigt
Die RZO erfüllt eine wichtige soziale Aufgabe und ergänzt mit ihrem niederschwelligen Angebot die Arbeit städtischer und regionaler Behörden und Fachstellen. Die kostenlose Erstberatung ermöglicht den Ratsuchenden eine frühzeitige rechtliche Orientierung und kann dazu beitragen, sie an die zuständige Stelle weiterzuvermitteln.










