Bezirksgericht Uster: Mann gibt kein Geschäftsgeheimnis weiter
Ein 42-jähriger Mann soll in seiner neuen Firma vertrauliche Dokumente seines alten Arbeitgebers weitergegeben haben. Das Gericht in Uster sprach ihn frei.

Am Bezirksgericht Uster wurde ein Mann freigesprochen, der wegen «Verletzung des Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisses» und «Vergehens gegen das Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb» von seinem ehemaligen Arbeitgeber angeklagt wurde.
Der Strafantrag forderte eine Busse von 3’800 Franken und eine bedingte Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 150 Franken, wie «züriost» berichtet.
Plan nicht mehr aktuell
Der 42-jährige Mann soll einem Kollegen einen Maschinenstandplan und eine Analyse von Schmiermitteln eines anderen Unternehmens, welches er bei seinem ehemaligen Arbeitgeber betreute, abgegeben haben.
Der Angeklagte sagt vor Gericht aus, seinem Kollegen keine Analyse gezeigt und ihm nichts abgegeben zu haben. Er hätte ihm lediglich den mindestens drei Jahre alten Plan gezeigt, der nicht mehr aktuell gewesen sei.
Der Mann wurde freigesprochen. Das Dokument sei kein Geschäftsgeheimnis, zudem sei die Beweislage nicht ausreichend gewesen.