Eine Anpassung des Schlüssels an die geänderten Verhältnisse ist gerechtfertigt und wird rückwirkend auf den 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt.
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Wie die Gemeinde Volketswil berichtet, schlossen am 13. Juni 1989 die Gemeinden Volketswil und Schwerzenbach einen Vertrag über die gemeinsam genutzten Anlagen der Wasserversorgung Volketswil und Schwerzenbach ab.

In diesem Vertrag sind die Rechte und Pflichten der beiden Gemeinden geregelt, so unter anderem auch die Kostenteilerbeiträge der beiden Gemeinden für Reservoirerweiterungen, Anpassungen im Leitungsnetz oder an den Steuerungsanlagen. Basis für den Kostenteiler bilden einerseits die Einwohnerzahlen, andererseits der konkrete Nutzenanteil der beiden Gemeinden.

Der Verteilschlüssel der Entwicklung der Gemeinden ist entsprechend anzupassen und gegebenenfalls neu festzulegen. Eine Anpassung des Schlüssels an die geänderten Verhältnisse ist nach einer Laufzeit von 32 Jahren gerechtfertigt. Die Änderung wird rückwirkend auf den 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt.

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