In Zollikofen soll ein Parkplatzregime mit weisser Zone, aber mit Zeitbeschränkung und Anwohnerparkkarte eingeführt werden.
Zollikofen
Gemeindeverwaltung Zollikofen. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Der Regierungsstatthalter Bern-Mittelland lehnt eine Beschwerde gegen die Parkplatzbewirtschaftung in der Gemeinde Zollikofen ab. Die Rechtsgrundlagen dafür sind vorhanden und die Massnahme verhältnismässig.

Die Gemeinde Zollikofen verfügte für einen grossen Teil des Gemeindegebiets ein neues Parkplatzregime. Bisher betrieb Zollikofen keine Parkplatzbewirtschaftung. Neu soll ein Parkplatzregime mit weisser Zone, aber mit Zeitbeschränkung und Anwohnerparkkarte eingeführt werden. Die entsprechenden reglementarischen Grundlagen und eine Ausführungsverordnung des Gemeinderats sind bereits rechtskräftig.

Verhältnismässigkeitsprüfung wird für verhältnismässig befunden

Vorliegend angefochten war die räumliche Ausdehnung der konkreten Verkehrsmassnahme, die mittels Allgemeinverfügung publiziert worden war.

Der Beschwerdeführer bringt insbesondere vor, es fehle an einer genügenden Rechtsgrundlage und am öffentlichen Interesse, was beides nicht zutrifft. Sodann wird die Massnahme einer Verhältnismässigkeitsprüfung unterzogen und für verhältnismässig befunden. Die zahlreichen weiteren Rügen des Beschwerdeführers befinden sich grösstenteils ausserhalb des Streitgegenstands oder sind anderweitig nicht stichhaltig.

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