Wie die Gemeinde Zollikofen mitteilt, werden Grundeigentümer gebeten, Bäume und Sträucher vorschriftsgemäss zurückzuschneiden.
Sträuche und Bäume zurückschneiden.
Sträuche und Bäume zurückschneiden. - depositphotos
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Bäume und Sträucher müssen zurückgeschnitten werden. Eigentümer von Privatparzellen sowie Strassenanstösser sollten folgende Bestimmungen zu beachten: Bäume, Hecken, Sträucher etc., die zu nahe an Strassen stehen, die in den Strassen- und Trottoirraum hineinragen, die Signalisationen und Strassenbeleuchtungen abdecken oder die Übersicht bei Strassenverzweigungen einschränken, gefährden die Verkehrsteilnehmenden.

Spezielle Gefahr besteht für Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten plötzlich die Strasse betreten. Zudem werden die Strassenunterhalts- und Reinigungsarbeiten erschwert oder sogar verunmöglicht.

Zur Verhinderung von Gefährdungen schreibt das Strassengesetz vor: Bäume, Hecken, Sträucher etc. müssen seitlich mindestens 50 Zentimeter Abstand vom Fahrbahnrand haben. Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4.50 Meter Höhe hineinragen. Über Geh- und Radwegen ist eine Höhe von 2.50 Meter freizuhalten.

Strassenbeleuchtungen und Signalisationen dürfen nicht beeinträchtigt werden

Die Wirkung von Strassenbeleuchtungen darf nicht beeinträchtigt werden. Signalisationen und Spiegel müssen von allen Strassenseiten gut sichtbar bleiben.

Übersichtliche Strassen und Gehwege bieten am Tag und besonders in der Nacht mehr Sicherheit für alle. Nötige Rückschneidearbeiten gemäss Lichtraumprofil sind laufend während dem Jahr auszuführen.

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