Rasenmähen ist in Zollikofen während der Ruhezeiten verboten
Wie die Gemeinde Zollikofen mitteilt, dürfen an Sonn- und Feiertagen, über den Mittag sowie in der Nacht keine lärmintensiven Gartenarbeiten ausgeführt werden.

Der Betrieb von Rasenmähern, Häckslern und anderen lärmintensiven Gartengeräten ist von Montag bis Samstag von 7 bis 12 Uhr sowie von 13 bis 20 Uhr gestattet.
An Sonn- und allgemeinen Feiertagen ist der Betrieb generell verboten.
Die Gemeinde bittet die Bevölkerung, auf die Nachbarschaft Rücksicht zu nehmen und sich an die Ruhezeiten zu halten.