Münchenbuchsee

Masken-Pflicht: Regelungen der Gemeindeverwaltung Münchenbuchsee

Ab Montag, 12. Oktober, gilt im Kanton Bern eine Maskentragpflicht in öffentlichen Innenräumen.

Münchenbuchsee
Die Gemeindeverwaltung von Münchenbuchsee an der Bernstrasse 8. - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Ab Montag, 12. Oktober, gilt im Kanton Bern eine Maskentragpflicht in öffentlichen Innenräumen. Daher gelten ab Montag, 12. Oktober, folgende Regelungen (Anpassungen bleiben vorbehalten):

- Besuche am Schalter und in Büros der Gemeindeverwaltung Münchenbuchsee inkl. Bauabteilung, Schulsekretariat etc. sind nur noch mit Maske möglich.

- Die Gemeindeverwaltung stellt keine Masken zur Verfügung.

- Personen ohne Maske können ab 12. Oktober 2020 nicht mehr bedient oder empfangen werden.

Diese Regelungen gelten bis mindestens 31. Januar 2021. Die Details zur Maskentragpflicht im Kanton Bern können Sie der kantonalen Verordnung entnehmen.

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