Wie die Gemeinde Zollikofen berichtet, können Bewohner je nach Wohnstrasse den Häckseldienst am 1., 8. oder 15. März 2024 nutzen.
Evangelisch Reformierte Kirche in Zollikofen.
Evangelisch Reformierte Kirche in Zollikofen. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Die Firma Schwendimann AG, Münchenbuchsee, führt den Häcksel-Service für den Teil A, Graben, Geisshubel, Schweizerhubel, Schäferei und Wydacker, Landgarbenstrasse und Schulhausstrasse (gerade Hausnummern), am Freitag, 1. März 2024, ab 7 Uhr durch.

Teil B, Landgarben, Häberlimatte und Buchrain, Landgarbenstrasse und Schulhausstrasse (ungerade Hausnummern), erfolgt am Freitag, 8. März 2024, ab 7 Uhr und Teil C, Bühlikofen, Reichenbach, Steinibach, Unterzollikofen, Oberzollikofen, am Freitag, 15. März 2024, ab 7 Uhr.

Gehäckselt werden Baum- und Sträucherschnitt bis maximal Durchmesser 15 Zentimeter.

Nicht gehäckselt wird angefaultes und vermodertes Material, Laub und Gras, Cotoneaster oder invasive Neophyten.

Verwendung des anfallenden Materials

Das anfallende Material kann zum Kompostieren beziehungsweise zur Humusbildung (Einsparung von Torf) nach viermonatiger Kompostierung zum Abdecken (Mulchen) von Flächen, zum Schutz der Kleinlebewesen und damit zur Erhaltung einer lockeren Bodenstruktur verwendet werden.

Gehäckseltes Material darf nicht der Grünabfuhr übergeben werden.

Sofern keine Verwendung für das anfallende gehäckselte Material besteht, gehören Baum- und Sträucherschnitt gebündelt in die Grünabfuhr.

Bereitstellung des Häckselgutes

Das Häckselgut ist am Strassenrand gut sichtbar (Standort Grünabfuhr) und geordnet (Schnittstelle der Äste Richtung Strasse) bereitzustellen.

Die Zufahrt für das Fahrzeug muss gewährleistet werden.

Das gehäckselte Material wird an Ort an einen Haufen geblasen. Die Reinigung des Bereitstellungsplatzes ist Sache des Bereitstellers.

Bei Bedarf wird am Freitag bereitgestelltes, jedoch nicht verarbeitetes Material auch am Samstag gehäckselt.

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