

Bäriswil nutzt Zivilschutzanlage zu einem öffentlichen Schutzraum um

Die Zivilschutzanlage Bäriswil wurde im Jahr 1997 gebaut und eröffnet. Sie verfügt über ein Kommandoraum, ein Aufenthalts- und Liegeraum, ein Geräteraum, ein Schutzraumabteil sowie Küche und Toiletten.
Wie alle Zivilschutzanlagen wurde auch sie primär als Unterkunft und Kommandoposten für Angehörige des Zivilschutzes im Fall des bewaffneten Konflikts aber auch für die Nutzung bei Katastrophen und in Notlagen als Notunterkunft gebaut. Aufgrund Änderung von rechtlichen Grundlagen wurde die Zivilschutzanlage Bäriswil im Jahr 2014 als eine von vielen aus der Anlagenplanung des Bundes gestrichen und somit aufgehoben.
Das Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär BSM machte die Einwohnergemeinde Bäriswil darauf aufmerksam, dass die Zivilschutzanlage zu einem öffentlichen Schutzraum umgenutzt oder rückgebaut werden kann. Die Entscheidungskompetenz hierfür liegt bei der Einwohnergemeinde Bäriswil als Eigentümerin.
Unterscheidung Schutzanlage und Schutzraum
Grundsätzlich wird zwischen Schutzanlagen und Schutzräumen unterschieden:
– Schutzanlagen: Dienen zum Schutz von Angehörigen der Zivilschutzorganisationen und deren Material sowie zum Schutz und Pflege von Patienten. Sie umfassen Kommandoposten, Bereitstellungsanlagen sowie geschützte Spitäler und geschützte Sanitätsstellen.
– Schutzräume: Dienen dem Schutz der Einwohnerinnen und Einwohner. Die zwei Hauptkategorien von Schutzräumen sind private und öffentliche Schutzräume.
Private Schutzräume werden von Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer beim Bau von Wohnhäusern erstellt, ausgerüstet und unterhalten. Öffentliche Schutzräume dienen als Ergänzung zu den privaten Schutzräumen und gleichen das Schutzplatzdefizit aus. Die Gemeinden sorgen für eine genügende Anzahl öffentlicher Schutzräume.

Schutzplatzbilanz
In der Schutzplatzbilanz werden die Plätze der öffentlichen und privaten Schutzräume zusammengerechnet und ins Verhältnis zur Einwohnerzahl gesetzt. Bäriswil verfügt derzeit über 1‘112 Schutzplätze und 1‘065 Einwohnerinnen und Einwohner (Stand 31.12.2020).
Die Schutzplatzbilanz beträgt somit derzeit 104%. Gemäss kantonalen Weisungen ist eine Schutzplatzbilanz von 120% anzustreben.
Erst ab diesem Wert gilt der Schutzplatzbedarf als gedeckt. Die Einwohnergemeinde Bäriswil weist daher derzeit ein Schutzplatzdefizit von 16% oder 171 Schutzplätzen aus.
Projektbeschrieb
Aufgrund des Schutzplatzdefizits und der Möglichkeit zu dessen Aufbesserung mit Aufstockung von Schutzplätzen in der Zivilschutzanlage, beschloss der Gemeinderat im Jahr 2014, dass die Schutzanlage zu einem öffentlichen Schutzraum umgenutzt werden soll.
Nach Durchführung der periodischen Schutzraumkontrolle im Jahr 2016, bekräftigte der Gemeinderat diesen Entscheid und gab im September 2020 die Erstellung eines Vorprojekts bei der 4iNSIDE bau und planung GmbH, Ostermundigen, in Auftrag, um den baulichen, technischen und auch finanziellen Umfang der Umnutzungsarbeiten zu ermitteln.

Aufstockungspotential von 102 Schutzplätzen
Das erstellte Massnahmenprotokoll des Vorprojekts zeigt ein Aufstockungspotential von 102 Schutzplätzen auf. Das Vorprojekt sieht folgende Rück- bzw. Umbauarbeiten vor: Rückbau der gesamten Einrichtung aus der Zivilschutznutzung (Antenne, EMP, Übermittlung, usw.), Demontage und Entsorgung der Einrichtung und des Mobiliars im Kommandoraum und im Aufenthaltsraum und Ausstattung mit Liegestellen, Überprüfung sämtlicher Ventilationsaggregate und Zuluftkanäle in der gesamten Anlage, Wand- und Deckenanstrich im gesamten Umnutzungsperimeter, Ersatz der Toilettenanlagen, Reinigung sämtlicher Schächte, Überprüfung der Küchengeräte und Anpassung der gesamten Haupt- und Unterverteilung (Elektro) an die heutigen Normen.
Die heute bestehenden Schutzplätze im Schutzraumabteil der Zivilschutzanlage sind von den Arbeiten nicht betroffen und bleiben weiterhin bestehen.
Schutzplatzbilanz um 9% verbessert
Weder die heutigen Mieter noch die Zivilschutzorganisation Bantiger, welche für die Wartung der Anlage zuständig ist, werden von der Umnutzung tangiert. Die Liegestellen werden an einem trockenen Ort im Schutzraum gelagert.
Mit den Mietern besteht die vertragliche Abmachung, dass im Betriebsfall die Räumlichkeiten innert 24 Stunden für die Inbetriebnahme des öffentlichen Schutzraumes zu räumen sind. Mit der geplanten Umnutzung der Zivilschutzanlage und dem maximalen Aufstockungspotential wird die Schutzplatzbilanz um 9% verbessert und beträgt nach Abnahme 113%.
Kosten
Die Kosten für die Umnutzung betragen gemäss den eingeholten Offerten CHF 79‘600.00 (inkl. MWST). Die Aufwendungen für das Vorprojekt sowie für die Umnutzungsarbeiten werden von der Gemeinde Bäriswil vorfinanziert und nach der Abnahme durch den kantonalen Ersatzbeitragsfonds abgegolten.
Das BSM stellte mit Schreiben vom 15. Dezember 2020 die Ausrichtung der CHF 79‘600.00 schriftlich in Aussicht. Gemäss gängiger Praxis wurde im Verpflichtungskredit eine Reserve (CHF 5‘400.00) eingerechnet.

Die Gemeinde Bäriswil muss einzig für die Kosten von CHF 200.00 für die Fluchtwegsignalisation in den Räumlichkeiten aufkommen. Mit der Umnutzung der Zivilschutzanlage in einen öffentlichen Schutzraum sind keine Folgekosten auszumachen.
Ausführung
Sobald der Gemeinderatsbeschluss in Rechtskraft erwachsen ist, werden die Aufträge an die Unternehmungen vergeben. Der Start der Rückbau- und Umbauarbeiten ist für Juni 2021 geplant.
Die aufgeführten Arbeiten werden durch die GLB Genossenschaft Emmental, Emmenmatt; G. Bühler GmbH Schutzraumtechnik, Niederwangen sowie durch die TERRANOVA bau und immobilien GmbH ausgeführt.
Gemeinderatsbeschluss
Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 8. Februar 2021 für die Umnutzung der Zivilschutzanlage in einen öffentlichen Schutzraum einen Verpflichtungskredit von CHF 85'000.00 gesprochen.
Ein allfälliges Referendum ist bis am 22. März 2021 bei der Gemeindeverwaltung Bäriswil einzureichen.