Der Bund beschränkt die Zahl der Flugbewegungen auf dem Helikopter-Flugplatz Schindellegi auf 3688 pro Jahr.
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Ein Helikopter. (Symbolbild) - Pixabay

Der Bundesrat genehmigte das neue Objektblatt für das Flugfeld Schindellegi, wie er am Mittwoch, 22. Juni 2022, mitteilte. Das Objektblatt legt die Ausrichtung des Betriebs eines Flugplatzes behördenverbindlich fest.

Der private Heliport in der Schwyzer Gemeinde Feusisberg ist seit 1977 in Betrieb. Er wird zur Ausbildung, zur Zwischenlandung für Rettungsflüge und für Transportflüge genutzt. In den letzten zehn Jahren gab es dort durchschnittlich knapp 3000 Flugbewegungen pro Jahr.

Die Betreiberin erwartet einen Anstieg des Ausbildungsbedarfs. Sie wehrte sich deshalb dagegen, dass eine Obergrenze für die Flugbewegungen festgelegt wird. Wenn schon, solle diese bei 5200 liegen.

Der Bund folgte hingegen der Haltung von Kanton und Gemeinde. Diese konnten kein öffentliches Interesse an einem Ausbau des Schulungsbetriebs oder an mehr Bautransportaufträgen ausmachen. Der Heliport befindet sich in unmittelbarer Nähe des Siedlungsgebiets und unweit der Moorlandschaften Rothenthurm.

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