Der Gemeinderat beantragt dem Stadtrat eine Fristverlängerung um sechs Monate.
Stadt Thun
Sicht auf den Thuner Rathausplatz. (Symbolbild) - Keystone
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Am 20. Dezember 2019 hat ein Initiativkomitee die «Thuner Zonenplaninitiative: Für die Erweiterung von Sport und Freizeit. Kein regionaler Abfallsammelhof mit Recyclingcenter neben dem Fussballstadion Lerchenfeld (Thuner Zonenplaninitiative)» mit 1'605 Unterschriften bei der Stadtkanzlei eingereicht. Mit der Initiative wird eine Zonenplanänderung angestrebt.

Die rechtlichen Abklärungen haben ergeben, dass vor der Prüfung der Gültigkeit der Initiative durch den Gemeinderat die planungsrechtliche Vorprüfung beim kantonalen Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) durchgeführt werden muss. Diese Ergebnisse sind erst im Mai 2020 zu erwarten. Dadurch können die Fristen für die Behandlung durch das Parlament und eine allfällige Volksabstimmung nicht eingehalten werden.

Der Gemeinderat beantragt dem Stadtrat eine Fristverlängerung um sechs Monate. Das Parlament wird voraussichtlich am 7. Mai darüber befinden.

Kein Zusammenhang zwischen Initiative und Baubewilligungsverfahren

Zwischen der vom Regierungsstatthalter erteilten Baubewilligung für den Bau eines Abfall-/Entsorgungszentrums und der Initiative besteht kein direkter Zusammenhang. Die Einreichung der Initiative hat keine Auswirkungen auf das Baubewilligungsverfahren.

Bauvorhaben sind grundsätzlich nach dem zur Zeit der Einreichung des Baugesuchs geltenden Recht zu beurteilen. Die «Thuner Zonenplaninitiative» hat deshalb insbesondere keine Vor- oder Sperrwirkung.

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