Wie die Gemeinde Thun mitteilt, soll der Stadtrat am 15. Dezember 2022 über die Vorlage des Ortspolizeireglements befinden.
Thun an der Aare mit Schloss, Stadtkirche und dem Gebäude der AEK.
Thun an der Aare mit Schloss, Stadtkirche und dem Gebäude der AEK. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Das Ortspolizeireglement der Stadt Thun stammt aus dem Jahr 2002. Deshalb wurde es einer Totalrevision unterzogen.

Mit der Revision passt die Stadt das Reglement übergeordnetem Recht und einer modernen Verwaltungsführung an.

Zudem trägt das revidierte Reglement gesellschaftlichen Veränderungen Rechnung, etwa in den Bereichen der Mittags- und Nachtruhe, des Bettelns und des Campierens.

Bewährte Regelungen werden beibehalten. Im Sommer 2022 führte die Stadt eine Vernehmlassung bei politischen Parteien, der Kantonspolizei Bern, den Quartierleisten und verschiedenen Verwaltungsabteilungen der Stadt Thun durch.

Die Stadt hat einige Anpassungen vorgenommen

Die Aufnahme war grundsätzlich positiv, die meisten Änderungsvorschläge unbestritten. Zwei Schwerpunkte haben sich in der Vernehmlassung herauskristallisiert.

Basierend auf den Rückmeldungen hat die Stadt gewisse Anpassungen vorgenommen.

«Ich bin überzeugt, dass wir dem Stadtrat ein ausgewogenes und schlankes Reglement unterbreiten, das unser Zusammenleben in Thun in Ergänzung zur Polizeigesetzgebung von Bund und Kanton mit adäquaten Bestimmungen regelt», so Gemeinderat Peter Siegenthaler, Vorsteher Direktion Sicherheit und Soziales.

Unbestrittene Anpassungen

Das Kapitel zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung wird komplettiert mit der Bestimmung zur Prostitution und Sexarbeit und einer neuen Bestimmung zum Betteln, die organisiertes, gewerbsmässiges Betteln verbietet.

Einzelne Artikel wurden gestrichen, da sie in übergeordneter Gesetzgebung geregelt sind, zum Beispiel im kantonalen Hundegesetz. Zudem hat die Stadt redaktionelle Anpassungen vorgenommen.

Kompromiss bei den Nachtruhebestimmungen

Hinsichtlich der Nachtruhebestimmungen gingen die Ansichten in der Vernehmlassung auseinander.

Während die einen die bisherige Dauer der Nachtruhe, von 22 bis 6 Uhr, beibehalten wollen, wünschen andere eine viel weitergehende Lockerung als die Stadt vorschlägt.

Der Gemeinderat kommt daher zum Schluss, dass der Vernehmlassungsentwurf einen praktikablen und akzeptierbaren Weg darstellt. Neu soll die Nachtruhe ab 23 Uhr bis 6 Uhr gelten, statt wie bisher ab 22 Uhr.

Verbot für das Übernachten in Campern und Wohnwagen

Im Perimeter der Innenstadt gilt zudem in den Nächten von Freitag auf Samstag sowie von Samstag auf Sonntag eine Nachtruhe von Mitternacht bis 6 Uhr.

In diesem Zusammenhang erhielt der Gemeinderat am 27. Oktober 2022 durch ein überwiesenes Postulat vom Stadtrat zusätzlich den Auftrag, die Ausweitung der mediterranen Nächte zu prüfen.

Kein generelles Verbot für das Übernachten in Campern und Wohnwagen Kontrovers diskutiert wurde in der Vernehmlassung auch das Übernachten im Freien.

Das Übernachten auf öffentlichen Parkplätzen wird gestattet

Die Stadt hatte im Entwurf vorgeschlagen, das Übernachten in Wohnwagen auf öffentlichen Parkplätzen ganz zu verbieten, zumal der Campingboom mit einer Zunahme von Lärm, Abfall und Reklamationen von Anwohnenden einherging.

Das Verbot ging vielen in der Vernehmlassung zu weit.

Deshalb passte die Stadt den Entwurf an und gestattet das Übernachten in Campern auf öffentlichen Parkplätzen für eine Nacht, sofern kein Verbot signalisiert ist.

Der Stadtrat befasst sich am 15. Dezember 2022 mit der Totalrevision des Ortspolizeireglements.

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