Thun will Mehrverkehr im Quartier Hofstetten Ried reduzieren
Wie die Stadt Thun mitteilt, leiden die Anwohner des Quartiers Hofstetten-Ried immer wieder unter Mehrverkehr. Zwecks Verbesserung macht die Stadt eine Umfrage.

Wenn sich der Verkehr auf der Hofstettenstrasse in Richtung Thun staut, weichen Verkehrsteilnehmende auf die angrenzenden Strassen im Quartier Hofstetten-Ried aus, zum Teil werden sie via GPS-Navigation umgeleitet.
Die Strassen sind nicht für diese Verkehrsbelastung ausgelegt, Kreuzungsmanöver sind nur bedingt möglich.
Für Bewohner des Hofstetten-Riedquartiers ist der Mehrverkehr belastend. Die Stadt Thun will die Situation deshalb verbessern.
Mögliche Massnahmen wurden analysiert
Das Tiefbauamt analysierte mögliche und rechtlich durchsetzbare Massnahmen zur Unterbindung des Ausweichverkehrs und diskutierte diese mit dem Quartierleist Lauenen Hofstetten-Ried.
«Uns ist es wichtig, die Meinung aller direkt Betroffenen zu einer allfälligen neuen Verkehrsmassnahme abzuholen», betont Gemeinderat Reto Schertenleib.
Deshalb lanciert die Stadt eine Umfrage.
Fahrverbot mit Zubringerdienst
Der Leist sprach sich klar für folgenden Lösungsvorschlag aus: «Verbot für Motorwagen und Motorräder» auf der Ried- und Wartbodenstrasse mit dem Zusatz «Zubringerdienst gestattet».
Weitere Möglichkeiten wie Einbahnstrassen oder Poller wurden verworfen, da die Vorteile nicht grösser, jedoch die Einschränkungen noch einschneidender wären.
Einen kleineren Perimeter für die Fahrverbotsregelung beurteilte der Leist als zu nachteilig.
Die vom Leist favorisierte Lösung «Fahrverbot mit Zubringer» bildet die Basis für die Diskussion und die Umfrage.
Quartiere Lauenen, Hofstetten-Ried und Goldiwil reden mit
Von einem Fahrverbot mit Zubringerdienst wären nebst den Bewohnern des Hofstetten-Riedquartiers auch jene in der Lauenen betroffen sowie die Goldiwiler.
Sie alle sind deshalb eingeladen, mitzuwirken und erhalten eine persönliche Mitwirkungseinladung per Post zugeschickt. Die Umfrage erfolgt online.
Thun hat sich noch nicht für oder gegen eine Massnahme entschieden. Ideen und Rückmeldungen können bis Ende November 2023 eingereicht werden.
Die Auswertung und das konkrete weitere Vorgehen werden Anfang 2024 öffentlich bekannt gegeben.