Thun setzt nächsten Lockerungsschritt der Schutzmassnahmen um
Die Stadt Thun begrüsst die weitere Lockerung der Massnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus.

Der Gemeinderat und die Taskforce Pandemie begrüssen die weitere Lockerung der Schutzmassnahmen gegen das Coronavirus. Die letzten Entscheide des Bundesrates ermöglichen wichtige weitere Schritte auf dem Weg zurück zur Normalität.
Der Pandemieverlauf ist erfreulich und die Zahl der Neuansteckungen auf tiefem Niveau stabil. Weiterhin gilt es aber, die Hygiene- und Verhaltensregeln des Bundesamts für Gesundheit einzuhalten.
Verwaltung mit normalen Öffnungszeiten
Die Schalter der Stadtverwaltung Thun werden ab dem 8. Juni 2020 wieder zu den normalen Öffnungszeiten bedient. Dieser Schritt erfolgt unter Anwendung der entsprechenden Schutzkonzepte.
Der Schalter des Amts für Bildung und Sport ist aufgrund der Umbauarbeiten im Thunerhof vorläufig nur auf telefonische Voranmeldung geöffnet. Auch der Abfallsammelhof öffnet ab dem 8. Juni wieder im normalen Rahmen.
Fahrzeuge werden dosiert eingelassen, um die Abstandsregeln einhalten zu können. In den ersten Tagen kann es wegen grosser Nachfrage zu Wartezeiten kommen.
Die Stadt Thun rät, den Abfallsammelhof nur für dringende Entsorgungen zu nutzen, die nicht via Kehrichtabfuhr oder Quartierwertstoffsammelstellen getätigt werden können.
Präsenzunterricht an Mittel-, Berufs- und Hochschulen wieder möglich
Der Präsenzunterricht in Mittel-, Berufs- und Hochschulen ist ab dem 6. Juni 2020 wieder erlaubt. Wie der Unterricht aufgenommen wird, entscheiden die Kantone oder die Bildungsinstitutionen.
An den Volksschulen ist der Präsenzunterricht bereits am 11. Mai wieder aufgenommen worden. Ab dem 8. Juni werden weitere Lockerungen an den Thuner Volksschulen folgen.
Sportaktivitäten weitgehend möglich
Sport- und Turnhallen, Rasenspielfelder und Bäder konnten bereits seit dem 11. Mai für den Vereinssport und freiwilligen Schulsport unter der Einhaltung von Schutzkonzepten genutzt werden. Ab 6. Juni ist die Nutzung ohne Einschränkung der Gruppengrösse möglich.
Vereine und organisierte Gruppen, die bisher ihren Trainingsbetrieb noch nicht aufgenommen haben, werden vom Amt für Bildung und Sport zwecks Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs direkt angeschrieben. Die Gebühren für die Benutzung der Sportanlagen vom 14. März bis 5. Juni werden erlassen.
Ab 6. Juni werden die Gebühren gemäss bereits ausgestellten Bewilligungen eingefordert.
Strandbad für Bevölkerung offen ab 6. Juni
Seit dem 25. Mai ist das Flussbad Schwäbis unter Auflagen für Besucherinnen und Besucher geöffnet. Ab dem 6. Juni werden die Schutzkonzepte für das Flussbad Schwäbis und das Strandbad angepasst und gelockert.
Öffentliches Schwimmen im Strandbad wie auch die Benutzung der Liegewiese wird ab diesem Zeitpunkt mit gewissen Einschränkungen möglich sein. Den Schwimmbadbetreibern ist ein koordiniertes Vorgehen wichtig.
Momentan werden Gespräche unter allen Städten sowie mit den umliegenden Gemeinden geführt, um eine möglichst weitgehende Nutzung der Anlagen zu ermöglichen. Nächste Woche wird die Stadt Thun über die genauen Modalitäten informieren.
Neu Jahres- statt Saisonabonnement
Das bisherige Saisonabonnement für die Thuner Bäder wird neu durch ein Jahresabonnement mit einer Gültigkeitsdauer von 12 Monaten abgelöst. Der Vorverkauf für die Jahresabonnemente und die 10er-Abos im Hinblick auf die Saisoneröffnung am 6. Juni startet am Dienstag, 2. Juni.
Die Mietkabinen und die der Stammkundschaft bestens bekannten «Kästli» können ebenfalls bereits ab dem 2. Juni gemietet und bezogen werden. Das Strämu-Beizli ist bei schönem Wetter bereits seit dem 16. Mai unter Einhaltung der Vorgaben des Bundesrates geöffnet. Das Restaurant im Schwäber öffnet am 6. Juni.